Tarifrunde
Verhandlungen mit der Deutschen Bahn – „Jetzt Butter bei de Fische!“
Die Vorbereitung der Urabstimmung durch die EVG und die Ankündigung eines 24-stündigen Warnstreiks eventuell nächste Woche hat den DB-Vorstand in Bedrängnis gebracht. Angeblich aus Rücksicht auf die Ferienreisenden fordert er den EVG-Vorstand zu einer erneuten Schlichtung auf. Wenn dem Bahn-Vorstand die Nöte der Ferienreisenden so sehr am Herzen liegen und er deswegen einen Streik verhindern will, gibt es eine einfache Lösung: die Forderung der Bahnbeschäftigten zu erfüllen!
Die Krokodilstränen des DB-Vorstand für die Ferienreisenden sind eine Show. Der Vorstand weiß sehr wohl, dass ein unbefristeter Streik bei Bus und Bahn die gesamte Wirtschaft treffen würde und ein Politikum wäre. Er würde die Anfälligkeit der kapitalistischen Betriebe in Bezug auf eine funktionierende Logistik aufdecken. Vor allem aber hätte ein Streik politischen Charakter, weil er sich auch gegen die Bundesregierung richtet, die Eigentümer der DB ist, sofort die Arbeiterinnen und Arbeiter anderer Branchen miteinbeziehen und vor allem das Klassenbewusstsein weiter festigen würde.
Heute hat der EVG-Vorstand dem Vorschlag des DB-Vorstandes für eine Schlichtung zugestimmt. Damit sind auch geplante Warnstreiks während der Schlichtung ausgeschlossen. Gleichzeitig sollen aber die Vorbereitungen für die Urabstimmung weitergehen. „Sollte das Ergebnis nicht überzeugen, droht ein heißer Herbst, mit massiven Auswirkungen bei Eisenbahn und Bus im Bereich der Deutschen Bahn.“ Dann werde es unbefristete Streiks geben, betonte der EVG-Verhandlungsführer Kristian Loroch.
Enttäuscht äußerte sich dazu ein Stellwerker aus Essen: „Was soll das Rumeiern? Der Bahn-Vorstand ist doch voll in der Defensive. Jetzt muss es heißen: 'Butter bei de Fische'!“ Das ist ein klares Nein zu einer erneuten Schlichtung!"
Deshalb ist Wachsamkeit für die Kolleginnen und Kollegen geboten. Denn der Abschluss eines Tarifvertrages mit dem regionalen Bahnbetreiber Transdev über 21 Monate ist auf jeden Fall keine Option für die Kolleginnen und Kollegen bei der DB.
Der DB-Vorstand hatte gegen den letzten Warnstreik der EVG vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt am Main geklagt. Bei der Verhandlunge wurde jetzt ein für die meisten unbekanntes Detail der Einschränkung des auf Tariffragen beschränkten Streikrechts aufgedeckt. Bestandteil der Forderungen der EVG ist auch die Anhebung der Bezahlung von rund 6000 Beschäftigten auf den Mindestlohn. Weil dies nur einen kleinen Bruchteil der bei der Bahn Beschäftigten betreffe, sei zu prüfen, ob der Warnstreik nicht „unverhältnismäßig“ sei. Mit anderen Worten, ein gewerkschaftlicher Streik kann auch dann verboten werden, wenn ein Richter der Meinung ist, die Forderungen der Gewerkschaft seien „unverhältnismäßig“. Das unterstreicht noch mal eindrücklich, wie notwendig der Kampf um ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht ist.