Tarifrunde im Einzelhandel

Tarifrunde im Einzelhandel

Ver.di weist Angriffe von Handelsverbänden auf das Streikrecht zurück

Heute hat die die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) die Beschäftigten aus 23 Betrieben des Groß- und Außenhandels in Nordrhein-Westfalen zum Streik aufgerufen. In Bayern droht der bayerische Einzelhandel ver.di wegen der jüngsten Warnstreiks mit Schadensersatzklagen.

Von wb

Bei seinen Angriffen auf das Streikrecht bekommt er Schützenhilfe vom Handelsverband Deutschland, der die Tarifverhandlungen für die Arbeitgeber auf Bundesebene koordiniert.

 

Für diesen ist „der Streik nur ganz ausnahmsweise ein erlaubter Vertragsbruch, wenn es um Forderungen geht, die die Tarifparteien im Wege des Tarifvertrags regeln können.“ [1] Dass auch im Einzelhandel, wo es aufgrund der sehr unterschiedlichen Betriebsgrößen, der hohen Teilzeitquote und des insgesamt geringeren gewerkschaftlichen Organisationsgrads die Kampfbereitschaft der Kolleginnen und Kollegen in den Warnstreiks hoch ist, bereitet den Geschäftsführern Bauchschmerzen.

 

Sie sprechen ver.di ab, dass diese ihre Hauptforderung nach einer tabellenwirksamen Erhöhung von 15 Prozent und einer 12-monatigen Laufzeit mit der nach einer   Allgemeinverbindlichkeit des Tarifabschlusses verbindet. Ver.di kämpft schon lange gegen die Tarifflucht von Handelsunternehmen, weshalb 2019 nur mehr 28 Prozent der Beschäftigten im Einzelhandel und 33 Prozent der im Großhandel nach einem Branchen- oder Haustarifvertrag bezahlt wurden und arbeiteten. Bis Ende der 1990er Jahre wurden übrigens die wesentlichen Tarifverträge im Einzelhandel für allgemeinverbindlich erklärt. [2]

 

Stefanie Nutzenberger vom ver.di-Bundesvorstand kontert: "Einzelne Arbeitgeber und ihre Handelsverbände versuchen nun mit ihren Angriffen auf das Streikrecht von ihren Dumpingangeboten und ihrer Verweigerung eines tragfähigen Angebots abzulenken. Wir weisen einen Angriff auf das Streikrecht mit aller Entschiedenheit zurück". [3]

 

Dass in fast allen Tarifauseinandersetzungen und -kämpfen Monopolverbände und -vertreter das ohnehin stark auf Tariffragen eingeschränkte Streikrecht angreifen, zeigt ihre Angst vor dem erwachenden Klassenbewusstsein auf breiter Front, wie es die MLPD qualifiziert. Die MLPD fördert und unterstützt deshalb die volle Entfaltung der gewerkschaftlichen Kampfkraft mit unbefristeten Flächenstreiks und den politischen Kampf für ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht. Das ist auch für die notwendige Entfaltung des aktiven Widerstand gegen die Weltkriegsgefahr und dem Ausreifen der globalen Umweltkatastrophe von großer Bedeutung, bei der die Arbeiterinnen und Arbeiter an der Spitze stehen müssen.