Türkei

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„Fehlende Reue“: Warum politische Gefangene nicht entlassen werden

In der Türkei entscheidet ein Verwaltungsausschuss darüber, ob Gefangene nach Vollendung ihrer regulären Strafe entlassen werden. Die Kriterien sind bizarr und reichen von fehlender Reue bis zur Verweigerung eines Gesprächs mit einem Imam.

Korrespondenz

Die Gefängnisse in der Türkei sind zu einem Zentrum der Folter geworden, insbesondere für revolutionäre und kurdische Gefangene. Neben den in allen Haftanstalten herrschenden Isolationsbedingungen und der willkürlichen Einschränkung von Rechten durch die Verwaltung nimmt die Misshandlung von Gefangenen durch Wärter und Soldaten ständig zu.

 

Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren die Praxis durchgesetzt, politische Gefangene nach Vollendung ihrer regulären Strafe nicht freizulassen. Für diese Praxis wurden Ende 2020 von der Regierung „Verwaltungsbeobachtungsausschüsse“ mit der Propaganda eingeführt, dass sie „die Chancen auf eine vorzeitige Entlassung erhöhen". Die Ausschüsse sind jedoch zu einer Institution geworden, die dazu dient, die Freilassung politischer Gefangener zu verzögern. In demselben Gesetz ist der Entscheidungsmechanismus der Ausschüsse wie folgt definiert: „Das Verwaltungs- und Beobachtungsgremium entscheidet über den Verurteilten auf der Grundlage der Beobachtungs- und Entwicklungsbewertungsberichte, des Risikobewertungsberichts und aller Informationen und Dokumente in den Vollzugsakten. Im Rahmen dieser Bewertung können die Gremien den Verurteilten auf Antrag oder von Amts wegen befragen."

 

Im Jahr 2021 wurde die Entlassung von über sechzig politischen Gefangenen durch diese Ausschüsse verhindert. Die Begründungen, die das Gremium dafür anführt, sind bizarr:

 

  • Keine Gewissensbisse
  • Gespräch mit einem Imam verweigert
  • Keine gute Führung
  • Nichteinhaltung der Gefängnisregeln
  • Kein sparsamer Umgang mit Wasser
  • Nichtteilnahme an den Gefängnisaktivitäten
  • Viele Bücher gelesen
  • Mangelnde Unterstützung des Personals bei Durchsuchungen
  • Bei Besuch gelacht
  • Singen von Hymnen
  • Kurdisches Volkslied gesungen
  • Keine Distanzierung von „der Organisation“
  • Ein Familienmitglied ist verhaftet worden

 

Die Aussetzung der Entlassung durch die Beobachtungsausschüsse ist inzwischen so weit verbreitet, dass es schwierig ist, überhaupt Daten zu erhalten. Nach den vorliegenden Zahlen sind bisher mindestens 217 politische Gefangene betroffen. Einige dieser Gefangenen wurden später freigelassen, andere sind bis heute nicht freigelassen worden.