Hamburg
Gericht verbietet Warnstreik der NGG
Am 9. Juni hat das Arbeitsgericht Hamburg auf Antrag des Bundesverbands der Süßwarenindustrie (BDSI) in drei Tarifgebieten (Ost - außer Berlin-West-, Rheinland-Pfalz/Saarland und Baden-Württemberg) Streiks der Gewerkschaft NGG zeitweilig untersagt.
Seit 14. April verhandelt die NGG über einen neuen Tarifvertrag für die 60 000 Beschäftigten in der Süßwarenindustrie. Die NGG fordert:
- 500 Euro mehr pro Monat in den unteren Tarifgruppen A bis E
- 400 Euro mehr pro Monat in allen anderen Tarifgruppen
- 200 Euro mehr pro Monat für die Auszubildenden, zusätzlich eine Fahrtkostenpauschale
von 50 Euro monatlich - Die Laufzeit des neuen Entgelttarifvertrags soll 12 Monate betragen
Die NGG will dazu einen für alle Tarifgebiete einheitlichen Tarifvertrag durchzusetzen. Erst bei der zweiten Verhandlungsrunde legte der BDSI ein Angebot auf den Tisch. Lächerliche 3,8 Prozent für 2023 und dann 2,9 2024. Dazu eine Kollege: „Das würde zwei weitere Jahre massiven Reallohnverlust bedeuten, damit sind wir nicht einverstanden. Viele Kolleginnen und Kollegen kommen mit ihrem Lohn schon lange nicht mehr aus!“
Als Reaktion rief die NGG deshalb für Anfang Juni bundesweit zu Warnstreiks auf (Rote Fahne News berichtete).
Das Hamburger Arbeitsgericht hat die Warnstreiks in drei Tarifgebieten mit dem Argument verboten, in diesen drei Tarifgebieten herrsche noch „Friedenspflicht“. Die Durchsetzung eines für alle Tarifgebiete einheitlichen Tarifvertrags ist jedoch ein eigenes Streikziel, für das keine Friedenspflicht besteht. Das Hamburger Arbeitsgericht scheint sich zum Vorreiter weiterer Einschränkungen des eh’ weitgehend auf Tariffragen eingeschränkten Streikrechts zu machen. Es hatte bereits am 14.7.22 beim Hafenarbeiterstreik eine Streikverbot bis 26.8.22 durchgesetzt.
Die NGG will gegen das Urteil Berufung einlegen. Der stellvertretende Vorsitzender der Gewerkschaft, Freddy Adjan kündigte an: “Wenn im Osten und im Südwesten vorerst nicht gestreikt werden kann, lassen die Kolleginnen und Kollegen im Westen, Norden und Süden ihre Streikwesten einfach umso länger an.“
Die MLPD ist solidarisch mit den Kolleginnen und Kollegen der Süßwarenindustrie und unterstreicht die Notwendigkeit des Kampfs um ein allseitiges und vollständiges gesetzliches Streikrecht!