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Bundesverwaltungsgericht weist Klage der Deutschen Umwelthilfe ab

Das Bundesverwaltungsgericht wies eine Klage der Deutschen Umwelthilfe zum langfristigen Betrieb der LNG-Pipeline zwischen Wilhelmshaven und Etzel in Niedersachsen ab. Die 2022 in kurzer Zeit gebaute Pipeline verbindet das schwimmende Terminal für Flüssiggas (LNG) in Wilhelmshaven mit dem Speicher Etzel in Ostfriesland. Die Umwelthilfe hatte das Land Niedersachsen verpflichten wollen, die Planung so zu ändern, dass der Betrieb der Leitung ab spätestens 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff erlaubt wird. Das sei nach dem LNG-Beschleunigungsgesetz jedoch unzulässig, entschied das Gericht in Leipzig. Das LNG-Gesetz nennt als Frist Ende 2043. Die Deutsche Umwelthilfe verweist darauf, dass beim Verbrauch der Gasmenge, die jährlich durch die Pipeline geleitet werden kann, 45 Millionen Tonnen CO2 freigesetzt würden.