Presseinformation der Verteidigung
Zum Beginn des heutigen Prozesses gegen drei türkisch-/kurdischstämmige Sozialisten (Jetzt auch auf Türkisch)
Heute beginnt vor dem Staatsschutzsenat (7. Strafsenat) des Oberlandesgericht Düsseldorf (Aktenzeichen: III-7 StS 1/23) einer der größten Staatsschutzprozesse in Deutschland seit Ende der 1980er-Jahre. Dazu schreibt die Verteidigung der Angeklagten in einer Pressemitteilung (Auszüge):
Angeklagt nach den §§ 129, 129 a, 129b StGB sind die Journalistin Özgül Emre, der Musiker İhsan Cibelik (Mitglied der international renommierten progressiven Musikband Grup Yorum) und der Sozialist Serkan Küpeli. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, das sogenannte Deutschlandkomitee der DHKP-C (Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front) gebildet zu haben. Die DHKP-C ist eine in der Türkei tätige oppositionelle Kraft gegen das diktatorische Erdoğan-Regime. In der Anklageschrift des Generalbundesanwaltes wird sie jedoch als „terroristische Vereinigung im Ausland“ gem. den §§ 129, 129 a und 129 b StGB bezeichnet.
Özgül Emre, İhsan Cibelik und Serkan Küpeli wurden vor mehr als einem Jahr, am 16., 17. bzw. 18. Mai 2022 verhaftet und befinden sich seither in Untersuchungshaft. Aufgrund der Anti-Terror-Bestimmungen (wie zum Beispiel das Anbringen eines Trenngitters bei Verteidigergesprächen und Angehörigenbesuchen; Briefkontrolle – auch von Verteidigerpost – durch einen Leserichter) sind sie einer weitgehenden Isolierung ausgesetzt. ...
Erst kurz vor Prozessbeginn legte der Generalbundesanwalt der Verteidigung und dem Gericht Dokumente vor, aus denen hervorgeht, dass auch ein V-Mann des Verfassungsschutzes in die Ermittlungen gegen Özgül Emre, İhsan Cibelik und Serkan Küpeli in erheblichem Umfang zu deren Kriminalisierung involviert war. Der Generalbundesanwalt teilte diesen wichtigen Vorgang nicht – noch nicht einmal in der Anklageschrift - mit, obwohl ihm dieser seit Jahren bekannt ist. Bis heute wird den Verteidigern bzw. der Verteidigerin auch die vollständige Akteneinsicht in diese Vorgänge verweigert.
Özgül Emre, İhsan Cibelik und Serkan Küpeli wird – außer der Mitgliedschaft in der DHKP-C – keine Gewalttat oder irgendeine andere strafbare Handlung in Deutschland vorgeworfen. ...
Zur Information:
- Verteidiger von Özgül Emre sind: Rechtsanwalt Yener Sözen / Gelsenkirchen und Rechtsanwalt Rainer Ahues / Hannover
- Verteidiger von İhsan Cibelik sind die Rechtsanwälte Heinz Schmitt / Duisburg und Frank Jasenski / Gelsenkirchen
- Verteidigerin bzw. Verteidiger von Serkan Küpeli sind Rechtsanwältin Anna Busl / Bonn und Rechtsanwalt Roland Meister / Gelsenkirchen.
Hier gibt es den komplette Pressemitteilung