Prozess von Alassa Mfouapon vor dem Bundesverwaltungsgericht

Prozess von Alassa Mfouapon vor dem Bundesverwaltungsgericht

Teilerfolg für Flüchtlingsrechte – Rechtsentwicklung des Bundesverwaltungsgerichts

Heute wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht die Revision von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg sowie des Flüchtlings Ba Gando wegen der Hausordnung einer Landeserstaufnahmeanstalt (LEA) verhandelt. Dazu schreibt der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International in seiner Pressemitteilung:

Von Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI (Pressemitteilung)
Teilerfolg für Flüchtlingsrechte – Rechtsentwicklung des Bundesverwaltungsgerichts
Alassa Mfouapon vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (rf-foto)

Das Urteil ist zweischneidig: „Es ist ein Erfolg, dass das Bundesverwaltungsgericht anerkennen musste: Eine Flüchtlingsunterkunft ist ein geschützter Wohnraum im Sinne des Artikels 13 des Grundgesetzes!", so der Anwalt von Alassa Mfouapon, Roland Meister. Alassa Mfouapon erklärt: "Das ist Ergebnis einer breiten und von vielen Organisationen getragenen Protestbewegung und von Initiativen der Flüchtlinge selbst. Ohne diese Klagen wäre dies gar nicht zustande gekommen!"

 

Dennoch wies das Gericht beide Klagen ab und urteilte im Sinne der Rechtsentwicklung der Flüchtlingspolitik, wie sie derzeit überall zu beobachten ist.

Doch von vorne:

Der Tag begann mit einer kämpferischen Kundgebung vor dem imposanten Bau des Gerichts in Leipzig. Gut 50 Personen brachten ihre Solidarität zum Ausdruck: Vor Ort waren (Vertreter) von Organisationen wie dem ... Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in SI, der Gesellschaft für Freiheitsrechte, Solidarität International sowie "Aktion Bleiberecht" Freiburg. Auch die Jugendorganisationen REBELL und Young Struggle, die MLPD, die Frauenorganisationen Zora und Courage, Kollegen von Ver.di und der IG Metall, Jura-Studenten und eine Reihe junger migrantischer und deutscher Flüchtlingsaktivisten waren angereist. Zum ersten Mal trafen sich die zwei Klägergruppen – Alassa Mfouapon und seine Freunde und eine Gruppe von Flüchtlingen aus der Landeserstaufnahmeeinrichtung in Freiburg. Sofort wurde sich verbrüdert und alle brachten am offenen Mikrofon ihre Anliegen vor.


Der Vorsitzende Richter stellte eindeutig klar, dass das Zimmer von Alassa Mfouapon in der Erstaufnahmeeinrichtung Ellwangen als Wohnung gilt und entsprechenden Schutz genießt. Einzelne schikanöse Regularien in der Hausordnung der LEA Freiburg wurden als rechtswidrig gekennzeichnet. Das widerspricht der bisherigen Auffassung und Praxis der Behörden sowie Polizei, jederzeit den einzigen Rückzugsraum von Flüchtlingen betreten zu dürfen.


Ein Affront war, dass der Vorsitzende Richter, Dr. Keller, Alassa Mfouapon nach nur zwei Sätzen harsch das Wort entzog, als dieser als eigentlicher Kläger zum Fall sprechen wollte. Er solle weder zu den konkreten Vorgänge am 20. Juni sprechen, noch politisch werden. Dabei hatten die Juristen vorher Wortbeiträge von bis zu 20 Minuten gehalten. Das zunächst so souverän wirkende, altehrwürdige Gericht wurde sichtlich nervös, was der Sprecher ... (des Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI,) in den heiligen Hallen wohl sagen wolle. Dafür muss man wissen, dass die Freiburger Klägergruppe sich leider dazu entschieden hatte, dass die Flüchtlinge selbst nur im Zuschauerraum Platz nahmen. Während der zweieinhalb Stunden Verhandlung um elementare Flüchtlingsrechte gab der Vorsitzende Richter also Flüchtlingen keine Gelegenheit zu Diskussionsbeiträgen.

 

Es bedurfte mehrerer anwaltlicher Interventionen und Willensäußerungen aus dem Zuschauerraum, den Richter zu bewegen, Alassa Mfouapon am Ende doch noch das Wort zu erteilen, womit dieser dann auch das letzte Wort hatte: "Das Verhalten der Polizei am 20. Juni war von Anfang an rechtswidrig. Es war vorgeplant: Alassa muss nach Italien abgeschoben werden, egal welche Grundrechte verletzt werden. Heute wurden die Emotionen und die Erfahrungen von uns Flüchtlingen nicht angehört. Doch ich bleibe stur: wir sind Flüchtlinge, keine Kriminellen, die Polizei hat sich rechtswidrig verhalten." "Dies war ein kleiner Erfolg, das gebotene rechtliche Gehör durchzusetzen", so sein Anwalt Roland Meister.

 

Kompetent, argumentativ stark und mit kämpferischem Geist traten die Rechtsanwälte Meister, Lincoln und Deppner auf und ließen die kleinlauten, aber reaktionären Vertreter der Stadt Freiburg und die Regierungsdirektorin des Landes Baden-Württemberg, Pförtner, alt aussehen. So machte Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte klar: "Es kann nicht sein, dass einerseits der § 13 Grundgesetz auch auf Flüchtlingsunterkünfte angewendet wird, es zugleich dennoch normal ist, ohne richterliche Anordnung, nachts, gegen Grundrechtsinhaber deren Wohnung zu betreten, nur um eine Dublin-Überführung durchzuführen."


Vor allem das Land Baden-Württemberg hatte bereits im Vorfeld sein reaktionäres Ansinnen deutlich gemacht: "Die illegale Zuwanderung ist eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit", so das Land. Die Vertreterin bat das Gericht um eine grundsätzliche Entscheidung, Durchsuchung und Betreten das Zimmers einer Flüchtlingsunterkunft zu unterscheiden, um künftig das Betreten durch Polizeibeamte problemlos zu ermöglichen.


Der Vertreter der Stadt Freiburg hielt es wiederum für "keinen schwerwiegenden Grundrechtseingriff", wenn Flüchtlinge in Freiburg jederzeit ihre Taschen durchsucht bekommen.


Das Urteil selbst muss man differenziert betrachten, so der Essener Jurist Roland Meister. „Empörend ist, dass das Betreten und die faktische Durchsuchung nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichtes keiner richterlichen Anordnung bedürfen. Die Begründung folgt einer abenteuerlichen Interpretation des Begriffs der ‚Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung‘. Ein Begriff, der normalerweise mit Situationen der unmittelbaren Bedrohung von Leib und Leben einhergeht,“ berichtet der Anwalt. „Tatsächlich interpretierte das Gericht es als Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, wenn es misslingen würde, den betreffenden Flüchtling noch am selben Tag abzuschieben.“ So heißt es im Urteil über die am 20. Juni vollzogene Abschiebung von Alassa Mfouapon, nachdem die Polizei in sein Zimmer eingedrungen war: "Das Betreten des Zimmers war des Weiteren zur Verhütung einer dringenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung nach Art. 13 Abs. 7 GG erforderlich, weil es galt, den vollziehbar ausreisepflichtigen Kläger noch am selben Tag nach Italien zu überstellen."

"Das ist eine ungeheuerliche Diskriminierung von Alassa Mfouapon – aber macht auch deutlich, welche Angst das Land Baden-Württemberg in de""r aufgewühlten Situation nach der Großrazzia der Polizei in Ellwangen vor dem Sprecher der Flüchtlinge ... hatte.

 

Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität sieht in diesem Urteil eine Widerspiegelung der gegenwärtigen Rechtsentwicklung in strafrechtlichen Entscheidungen und den Ergebnissen des Asyl-Gipfels der EU.


Meister kündigte nach Rücksprache mit seinem Mandanten Alassa Mfouapon an, eine Verfassungsbeschwerde gegen dieses Urteil vor dem Bundesverfassungsgericht einzureichen. "Unseres Erachtens verstößt dieses Urteil nicht nur gegen das Grundgesetz sondern auch gegen die europäische Menschenrechtskonvention (EMK). Es ist deshalb im Interesse jedes demokratisch denkenden Menschen, gegen diese Richtung der Einschränkung der Grundrechte und -freiheiten von Geflüchteten weiter vorzugehen."


Im Anschluss wurde der Prozess in einer kurzen Kundgebung ausgewertet. Ein Flüchtling aus Sachsen meldete sich als Letzter zu Wort und sagte: "Ich bin stolz auf diesen Tag und es ist mir eine Ehre, hier mit euch zu sein. Wir werden siegen!" Unabhängig vom heutigen Urteil - damit hat er Recht.


Im Anschluss fand noch eine Kundgebung von Leipziger Initiativen statt: "We want home, no Camps". Zu einer gemeinsamen Kundgebung waren sie aus kleinkarierten Gründen leider nicht bereit. Doch schließlich sorgten dann Teile der Initiative dafür, dass Alassa Mfouapon seinen kompletten Beitrag, den er vor Gericht nicht halten durfte, vor den rund 40 Jugendlichen vortrug, von vielfachem Zwischenapplaus unterbrochen."

Später beriuchteten Genossen der MLPD:

Kurzzeitig versuchte die Anmelderin der Demonstration, eine Fahne der MLPD zu verbieten. Nach einer kurzen Diskussion , was diese Eskapaden gegen die MLPD, aber auch den Freundeskreis Flüchtlingssolidarität eigentlich sollen, rutschte ihnen in sichtlicher Argumentationsnot heraus: "Eigentlich geht es uns um Stalin." Huch? Stalin stand aber heute vor dem Bundesverwaltungsgericht gar nicht zur Entscheidung - genausowenig wie Trotzki, Bakunin oder andere! Genossen der MLPD diskutieren gerne streitbar über Stalin – aber eine vor 70 Jahren verstorbene Persönlichkeit zum Vorwand zu nehmen, die Flüchtlingsbewegung im Jahr 2023 zu spalten: Das ist mehr als lächerlich. Es ist angesichts der Rechtsentwicklung in der Flüchtlingsfrage und der deutschen Asylgesetze höchste Zeit dafür, über den schädlichen antikommunistischen Schatten zu springen und auf Augenhöhe gemeinsam zu kämpfen!