Pressemitteilung der Roten Hilfe
Linke Exilpolitik und Musik als Terrorismus: Prozessauftakt gegen türkische Kommunisten
Das Presse-Team der Solidaritätsorganisation Rote Hilfe schreibt:
Am Mittwoch, 14. Juni, beginnt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf der §129b-Prozess gegen Özgül Emre, Serkan Küpeli und İhsan Cibelik. Ihnen wird vorgeworfen, das sogenannte Deutschland-Komitee der kommunistischen DHKP-C zu sein – was in den Augen der deutschen Justiz als „terroristische Vereinigung im Ausland“ verfolgt wird.
Seit über einem Jahr sitzen die drei türkischen Kommunistinnen und Kommunisten nun in deutschen Gefängnissen: Die Journalistin Özgül Emre wurde am 16. Mai 2022 am Heidelberger Hauptbahnhof verhaftet, am Abend darauf wurden ihr Genosse Serkan Küpeli und İhsan Cibelik, ein Musiker der bekannten türkischen Band Grup Yorum, in ihren Wohnungen in Hamburg und Bochum in Untersuchungshaft genommen. Verfolgt werden die drei Aktivistinnen und Aktivisten nach dem Gummiparagraf 129b StGB, der sich gegen „terroristische Vereinigungen im Ausland“ richtet. Alle drei sollen führende Mitglieder der kommunistischen DHKP-C sein, die in der Türkei und in der BRD kriminalisiert wird.
Wie so oft bei Verfahren nach § 129b sind die konkreten „Anklagepunkte“ gegen Özgül Emre, Serkan Küpeli und İhsan Cibelik denkbar grotesk, indem es sich um vollkommen legale Alltagsaktivitäten im Rahmen politisch-kultureller Arbeit handelt. Unter anderem werden ihnen die Teilnahme an linken Sommercamps vorgeworfen sowie die Organisierung von Kundgebungen, Veranstaltungen und antirassistischen Großkonzerten mit Grup Yorum. Weil das türkische AKP-Regime behauptet, die oppositionelle Band Grup Yorum sei Teil der DHKP-C, übernehmen die deutschen Behörden diese Konstruktion. ...
„Mit dem Prozessauftakt am 14. Juni zeigen die Repressionsorgane einmal mehr, dass sie sich mit großem Enthusiasmus und Erfindungsreichtum zu Vollstreckern der Unterdrückungspolitik Ankaras machen: Die BRD fungiert wieder einmal als langer Arm Erdoğans, indem sie hierzulande linke Aktivistinnen und Aktivisten inhaftiert und anklagt, die vor dem türkischen Staatsterrorismus ins Exil geflohen sind“, erklärte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V.
„Dass Konzerte und andere alltägliche politische Aktivitäten als ‚Terrorismus‘ verfolgt werden, ist ein grotesker Auswuchs staatlichen Kriminalisierungseifers. Den Angeklagten gilt unsere volle Solidarität. Wir fordern die sofortige Freilassung von Özgül Emre, İhsan Cibelik, Serkan Küpeli … und allen anderen inhaftierten türkischen und kurdischen linken Aktivistinnen und Aktivisten!“
Der Prozessauftakt gegen Özgül Emre, İhsan Cibelik und Serkan Küpeli ist am 14. Juni vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf, ab 9.30 Uhr. Vor dem Gerichtsgebäude ist - ebenfalls ab 9.30 Uhr - eine Solidaritätskundgebung geplant.