Leipzig am 15. Juni
Flüchtling Alassa Mfouapon klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht
Der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International hat unter der Überschrift "Flüchtling Alassa Mfouapon klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig für das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung" eine aktuelle Pressemitteilung veröffentlicht.
Am 15. Juni findet vor dem Bundesverwaltungsgericht Leipzig ein bedeutsamer flüchtlingspolitischer Prozess statt. Alassa Mfouapon ist Bundessprecher des „Freundeskreis Flüchtlingssolidarität“ in „Solidarität International (SI)“ e.V. und in der Gelsenkirchener Gruppe aktiv. Er hat in Essen und Gelsenkirchen erfolgreich eine Ausbildung zum Mediengestalter Bild und Ton absolviert und einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten.
Der Grund für die Klage: Nach einem brutalen Polizeieinsatz in der LEA Ellwangen im Mai 2018 gingen die Flüchtlinge für ihre Grundrechte an die Öffentlichkeit, die Medien berichteten. Alassa Mfouapon war einer ihrer mutigen Sprecher und wurde zum bundesweiten und anerkannten Gesicht und Leader dieser Bewegung. Vor Gericht wurde erstritten, dass dieser Polizeieinsatz für rechtswidrig erklärt wurde. In der Nacht des 20. Juni 2018 drangen die Behörden in seine Wohnung ein und schoben ihn mit brutalen Maßnahmen nach Italien ab. Dagegen hat er Klage erhoben. Offensichtlich sollte er für seinen Einsatz abgestraft und die Flüchtlingsbewegung eingeschüchtert werden, was aber nicht gelang.
Der Prozess in Leipzig hat grundsätzliche Bedeutung. Es geht darum, dass wichtige Rechte nach dem Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht teilbar sind, sondern für alle in Deutschland lebenden Menschen gelten müssen. Dazu zählt das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung, das Asylsuchenden bisher allerdings verwehrt wird. In keine andere Wohnung darf die Polizei einfach ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss eindringen. Warum bei Flüchtlingen? Es darf keine Menschen erster und zweiter Klasse geben.
Der jetzige Prozess vor dem Bundesverwaltungsgericht findet kurz vor dem Weltflüchtlingstag am 20. Juni und kurz nach dem EU-Flüchtlingsgipfel statt, der Weichen zur katastrophalen Verschärfung der Flüchtlingspolitik gestellt hat, die das Asylrecht in der EU so gut wie vollständig abschaffen will. Die Bundesregierung ist daran federführend beteiligt, was wachsenden Protest hervorruft, zuletzt formuliert in einem Offenen Brief zahlreicher Prominenter gegen die Anpassung der Bundesregierung an die Wünsche reaktionärer bis faschistoider europäischer Regierungen und rechter Kräfte im eigenen Land. Auch 730 Mitglieder der Grünen-Basis haben einen Offenen Brief geschrieben.
Solidarität International und der Freundeskreis Flüchtlingssolidarität begrüßen diese Initiativen, Vertreter sind eingeladen, am Prozess teilzunehmen. Termin: 15.6.23, Prozessbeginn 9.30 Uhr. Bundesverwaltungsgericht Leipzig. Von 8.30 bis 9.00 Uhr findet vor dem Gericht am Simsonplatz 1 eine Kundgebung statt zur Information der Öffentlichkeit und zum Protest gegen die Pläne der EU und der Bundesregierung zur faktischen Abschaffung des Asylrechts. Delegationen aus dem Bundesgebiet werden erwartet.
Protest- und Solidaritätsaktionen wird es auch in anderen Städten geben. So in Stuttgart vom Freundeskreis Flüchtlingssolidarität in Solidarität International am Donnerstag, 15.6., 18 Uhr auf der Königstraße, Ecke Touretstraße (am „Pusteblumenbrunnen", 5 Minuten vom Hauptbahnhof entfernt).