Betrieb und Gewerkschaft

Betrieb und Gewerkschaft

Die Antwort ist: Lohnnachschlag!

„Der Scheinwerfer“, Zeitung von Kollegen für Kollegen bei Hella, schreibt in seiner aktuellen Ausgabe:

Aus Kollegenzeitung „Der Scheinwerfer“

Das gab es bisher noch nicht: Am 27. März streikten Beschäftigte bei Bahn / Bussen / Flughäfen und im Öffentlichen Dienst gemeinsam – ein Hauch von Generalstreik. Gut war auch, dass ver.di bewusst mit der Fridays-for-Future-Bewegung (FFF) und am 8. März, dem Internationalen Frauentag, den Schulterschluss mit der Jugend-, der Umwelt-und Frauenbewegung suchte.

 

Bisherige Tarifabschlüsse, auch bei uns, zeigten, dass wir nur durch Kampf was erreichen. Die Metallkapitalisten hatten es ja auf eine Nullrunde abgesehen. Aber die Abschlüsse reichen gleichzeitig vorne und hinten nicht. Mit vollem Einsatz der Kampfkraft wäre mehr drin gewesen.

 

Angesichts der Preissteigerungen, gerade bei Lebensmitteln, ist das krasser Lohnabbau. Einmalzahlungen sind schnell verbraucht. Deshalb brauchen wir einen Lohnnachschlag. Zum Beispiel eine tabellenwirksame Erhöhung um eine Festbetrag in Höhe von 10 Prozent des Tarif-Ecklohns (ca. 300 Euro in der Metallindustrie) und Erhöhung der Ausbildungsvergütung um 10 Prozent.

 

Da die Tarifrunde bis zum 30. September 2024 läuft, muss das in einem selbständigen Streik durchgesetzt werden. Aktive Gewerkschafter müssen da vorne dran stehen. Die IG Metall als Organisation darf nicht zu einem Streit dafür aufrufen, weil es in Deutschland nur ein sehr eingeschränktes Streikrecht in Tarifrunden gibt.

 

Einen selbstständigen Streik gab es übrigens bei Hella schon mal. 1973 setzte die Belegschaft in Lippstadt damit eine Teuerungszulage von 0,50 Euro pro Stunde durch. Wenn die Arbeiter einig sind, können sie auch Gesetze nicht am Kampf hindern. Die Forderung nach einem allseitigen und vollständigen gesetzlichen Streikrecht ist trotzdem auf der Tagesordnung.