Wuppertal
Schluss mit der Kriminalisierung der Engels-Demo, Einstellung aller Verfahren!
Am 7. August 2021 fand eine Gedenkdemonstration zu Ehren des berühmtesten Wuppertalers statt, des Mitbegründers des Marxismus und Revolutionärs Friedrich Engels. Diese friedliche, behördlich bestätigte Kundgebung und Demonstration wurde von der Polizei willkürlich und provokativ erst behindert, dann rechtswidrig eingekesselt und schließlich verboten. Dagegen hat das Engels–Bündnis Klage beim Verwaltungsgericht in Düsseldorf erhoben.
Rechtsanwalt Christian Mertens / Köln stellt dazu fest: „Das gesamte Verhalten der Polizei stellte sich als rechtswidrig dar…“ Das gelte insbesondere für:
- Rechtwidriges Filmen der Versammlungsteilnehmer.
- Rechtswidriges Feststellen der Personalien.
- Rechtswidriges Durchsuchen der Taschen.
- Gewalttätige Übergriffe auf Versammlungsteilnehmer.
- Grundlose Auflösung der Versammlung.
- Pauschale rechtswidrige Verweigerung einer spontanen Protestdemonstration, begleitet von gewalttätigen Übergriffen und Feststellung der Personalien der Teilnehmer.
Aus der Tatsache, dass sich Versammlungsteilnehmer gegen diese Angriffe der Polizei solidarisierten und sich vor den wildesten Attacken schützten, werden jetzt Verfahren wegen angeblichen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und Verstoßes gegen das Vermummungsverbot erhoben, außerdem Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichtentfernens vom Versammlungsort; insgesamt gibt es derzeit rund 40 Verfahren.
Das Amtsgericht Wuppertal hat bereits eine 28-jährige Frau zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt, unter anderem, weil sie sich gegen ihre Fixierung auf dem Boden gewehrt habe. Damit ging das Gericht sogar um einen Monat über den zuvor ergangenen Strafbefehl hinaus! Rechtsanwalt Mertens schreibt an das Verwaltungsgericht nach Durchsicht zahlreicher Videos: „Geradezu übel wird dem unbefangenen Zuschauer, der zusehen muss, wie männliche Polizeibeamte weibliche Demonstrationsteilnehmerinnen an den Haaren durch die Gegend und zu Boden reißen, deren Köpfe auf dem Boden aufschlagen und sich dann schwer gerüstete Hundertschafts-Beamte auf deren Rücken schmeißen.“
Von Anfang an wurde von Seiten der Polizei auf Provokation und Eskalation gesetzt. So war es sicher kein Zufall, dass sog. Beweissicherungs- und Festnahme-Sondereinheiten (BFE) im Einsatz waren, die nur auf Demonstrationen sind, wenn Gewalt erwartet oder von der Polizei gesucht wird. Der Einsatzleiter der Polizei ist in Wuppertal allseits dafür bekannt, dass es mit ihm oft zu Konfrontationen und Konflikten kommt. Schon auf der Kundgebung wurde deutlich gemacht, dass sich hier der NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) „Argumente“ für sein in der Kritik stehendes neues Versammlungsgesetz beschaffen wollte.
Anwalt Mertens schreibt: “Ob es auch Hintergedanke war, das neue Versammlungsgesetz ‚notwendig‘ erscheinen zu lassen, mag die mündliche Verhandlung zeigen.“
Wir fordern die sofortige Einstellung aller Verfahren, weg mit dem Skandalurteil, Löschung der rechtswidrig erhobenen Personendaten! Der Einsatzleiter der Polizei muss wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und der Provokation gegen friedliche Versammlungsteilnehmer zur Rechenschaft gezogen werden!