Urteil gegen Lina E.

Urteil gegen Lina E.

Eilantrag gegen Verbot der „Tag-X-Demo“ eingereicht

Nach der Verurteilung der Antifaschistin Lina E zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten und der mit ihr angeklagten Antifaschisten zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und fünf Monaten und drei Jahren und drei Monaten ist es bundesweit zu Protesten gekommen.

Von Rote Fahne Redaktion
Eilantrag gegen Verbot der „Tag-X-Demo“ eingereicht
(foto: Rote Hilfe)

Während die Berichterstattung der bürgerlichen Massenmedien den berechtigten Protest gegen die Kriminalisierung von Antifaschistinnen und Antifaschisten durch die Klassenjustiz oftmals zugunsten einer „Krawallberichterstattung“ hintenanstellt, ist die Demonstration zum „Tag X“, die am morgigen Samstag unter dem Motto „United we stand – Trotz alledem, autonomen Antifaschismus verteidigen!“ stattfinden sollte, vor dem Hintergrund dieser Berichterstattung verboten worden.

 

Dagegen haben sich die Organisatoren der Demonstration jetzt juristisch gewehrt. Es ist ein Eilantrag gegen das Verbot eingereicht worden. Laut Medienberichten wird der zuständige Senat des Verwaltungsgerichts Leipzig im Laufe des Tages darüber entscheiden. Bei Redaktionsschluss lag noch keine Entscheidung vor.

 

Die Solidaritätsorganisation Rote Hilfe schrieb zu den Urteilen gegen die Antifaschistinnen und Antifaschisten: „Mit diesem Urteil werden alle Antifaschistinnen und Antifaschisten kriminalisiert. Wäre das Verfahren nicht eindeutig politisch motiviert und von einem unbedingten Verurteilungswillen geprägt gewesen, hätte es nichts anderes als Freisprüche geben können.“