Offener Brief von Rechtsanwälten und Juristen

Offener Brief von Rechtsanwälten und Juristen

Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden

Der folgende Offenen Brief von Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälten, Juristinnen und Juristen ist auf der Homepage des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins erschienen. Er wurde auch von Rechtsanwalt Roland Meister aus Gelsenkirchen unterzeichnet. Die Rote Fahne Redaktion dokumentiert Auszüge:

Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden! Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten!

 

Wir stehen in diesen Tagen vor den massivsten Verschärfungen des Flüchtlingsrechts seit Jahrzehnten. Es erfolgt ein Paradigmenwechsel. Die Bundesregierung will das Asylverfahren demontieren und zu einem Schnellverfahren an den Außengrenzen machen. Mit der Fiktion der Nicht-Einreise wird ein Zustand der Rechtslosigkeit statuiert. Dies wird mit der Einrichtung von Internierungslagern einhergehen. Flankierend dazu sollen auf nationaler Ebene Ausreisezentren geschaffen, Abschiebehaft ausgeweitet, die Liste sicherer Herkunftsstaaten verlängert und die Möglichkeiten des polizeilichen Zutritts zu Unterkünften zur Durchführung von Abschiebungen ausgebaut werden.

 

Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag in der Migrationspolitik einen „Paradigmenwechsel“ – in entgegengesetzter Richtung – angekündigt, „um Geflüchtete zu schützen“, und verabredet, sich für „bessere Standards für Schutzsuchende in den Asylverfahren“ auf europäischer Ebene einzusetzen.

 

Nun betreibt sie eine Politik der Abschottung, in der die Menschen und ihre Rechte keinen Platz in den veröffentlichten Beschlüssen und Statements haben. Die von der Bundesregierung forcierten Änderungen auf nationaler und europäischer Ebene sind nicht nur eine der weiteren x-beliebigen Verschärfungen des Asylrechts – sie stellen das Recht von Geflüchteten, sie stellen den Rechtsstaat als solchen in Frage. …

 

Hier gibt es den kompletten Offenen Brief