Bundestagsbeschluss

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Pflegereform: Unzureichende Verbesserungen, höhere Belastungen

Die heute vom Bundestag beschlossene Pflegereform sieht vor, dass das Pflegegeld zum 1.1.2024 um gerade mal 5 Prozent steigen soll. Da es zuletzt 2017 erhöht wurde, gleicht das die hohe Inflation in keiner Weise aus. Auch die Entlastungszuschläge sind nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein, um die erheblich gestiegenen Kosten für Pflegeheime zu finanzieren. Im Gegenzug werden die Pflegebeiträge für Versicherte ohne Kinder weiter erhöht, von derzeit 3,4 Prozent des Bruttolohns auf 4 Prozent. Der Beitrag für Beitragszahler mit einem Kind steigt von 3,05 auf 3,4 Prozent. Der darin enthaltene Unternehmeranteil steigt im Verhältnis wesentlich geringer an: von bisher 1,525 Prozent auf 1,7 Prozent. Für größere Familien ab zwei Kindern soll der Beitrag je Kind schrittweise gesenkt werden. Das soll einen Anreiz dafür schaffen, dass später die Kinder die Pflege von Angehörigen übernehmen und fördert damit noch deren staatliche Abwälzung auf die Familien.