2. Mai 1933
Hitler-Faschisten verbieten Gewerkschaften
Heute vor 90 Jahren, am 2. Mai 1933, verboten die Hitler-Faschisten den Allgemeinen Deutschen Gewerkschaftsbund (ADGB). Im Vorfeld des Verbots hatte die Führung des ADGB, unter dem Vorsitzenden Theodor Leipart, noch zur Unterordnung unter die NSDAP aufgerufen und sich sogar von der reformistischen SPD distanziert. Mit diesem opportunistischen Versuch eines "Weiter so" unter den Faschisten hatte die ADGB-Führung faktisch kapituliert. Auch deshalb kam es nicht zum Generalstreik gegen den Hitler-Faschismus, wie ihn vor allem die KPD forderte. Einen Tag nach dem 1. Mai, den die Hitler-Faschisten demagogisch vom Internationalen Kampftag der Arbeiterklasse zum "Tag der Arbeit" gemacht hatten, stürmten die Schergen des Regimes die Gewerkschaftshäuser. Die Verhafteten - Sozialdemokraten, Christen und Kommunisten - kamen in "Schutzhaft" und schließlich ins Konzentrationslager. Die Spaltung der Arbeiterbewegung in Sozialdemokraten und Kommunisten war ein Hauptgrund für die Niederlage gegen die Hitler-Faschisten. Eine entscheidende Lehre aus diesem Tag ist die, dass starke Einheitsgewerkschaften gebraucht werden. Auch deshalb ist es richtig und wichtig, sich gegen die undemokratischen Unvereinbarkeitsbeschlüsse der IG-Metall-Führung gegen MLPD-Mitglieder zu richten und für ihre Abschaffung zu kämpfen.