Gate Gourmet Frankfurt
Erfolg des selbständigen Streiks und der Solidarität: Arbeitsgericht hebt Hausverbot für Betriebsrat auf
„Hausverbot“ ist ein politischer Angriff auf den Betriebsrat, was die Belegschaft sofort erkannte und mit einem selbständigen Streik beantwortete.
Das Catering-Unternehmen Gate Gourmet, das für die Bord-Verpflegung der Passagiere in den Flugzeugen zuständig ist, suspendierte am 17. April den Betriebstrats-Vorsitzenden von Gate Gourmet am Frankfurter Flughafen von der Arbeit und sprach ihm eine Abmahnung aus. Suspendierung und Hausverbot des Betriebsrats wurde mit einer Protestversammlung der Belegschaft im Betrieb während der Arbeitszeit beantwortet. 200 Kolleginnen und Kollegen ließen die Arbeit liegen und unterstützten lautstark ihren Betriebsrat vor den Räumen der Geschäftsleitung. Diese rief die Polizei, die Verstärkung anforderte, weil sie gegen die Arbeiter nicht ankam. Auch Kriminalbeamte kamen in den Betrieb, um Kollegen auszuforschen. Das ist für die Belegschaft eine ungeheure Provokation und kennzeichnet eine Verschärfung der Auseinandersetzung im Betrieb. Unübersehbar ist dabei, die Belegschaft nimmt die Herausforderung an!
Am 1. Mai machte der Solidaritätskreis den Fall breiter bekannt. Mittlerweile schickten die IG Metall Darmstadt wie etliche andere Organisationen eine Solidaritätserklärung. Mit Spannung und Sympathie für den Betriebsratsvorsitzenden Gültekin Malci verfolgten 50 Zuhörerinnen und Zuhörer aus dem Betrieb und dem Solidaritätskreis die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Frankfurt am Mittwoch über Stunden. Ein größerer Saal wurde gefunden und voll besetzt. Das Interesse ist groß, weil man sowas noch nicht gesehen hat. Hausverbot für den Betriebsrat, der sich für die Rechte der Belegschaft unermüdlich einsetzt. Das Hausverbot macht Betriebsratstätigkeit unmöglich - das ist mehr als „Behinderung“. Wesentliche Hintergründe blieben weitgehend im Dunkeln. Seit 6 Monaten erhalten Beschäftigte nicht den vollen Lohn ausgezahlt, wogegen der Betriebsrat mit allen seinen Möglichkeiten vorgeht. Jeder kann sich vorstellen, welche Probleme die Arbeiterfamilien bekommen, wenn z.B. sie die Miete nicht rechtzeitig zahlen können. Ein Betriebsrat, der entschieden dagegen vorgeht, macht sich bei der Geschäftsleitung nicht beliebt.
Offensichtlich für jeden Teilnehmer war, der Betrieb sucht alles Mögliche und Unmögliche, um die Kollegen zu zermürben. Aus Angst will sie den Betriebsratsvorsitzenden nicht in den Betrieb lassen. Ein Stempel auf einen Brief im Geschäftsleitungszimmer wurde als nicht zu unterschätzende Straftat bezeichnet. Nach einer Beratung kam das Gericht am Schluss zu einer realistischen Einschätzung. Das „Hausverbot für den BR-Vorsitzenden ist völlig unangemessen“ und muss vom Tisch. Es ist Unternehmerpolitik, wenn der Betrieb mit seinen eingekauften Anwälten die Belegschaft bedroht. Immer mehr Kollegen erkennen diesen Hintergrund und geben Unterstützung.
Die Gerichtsentscheidung war ein voller Erfolg für Tekin. Keiner ließ es sich nehmen, ihm zu gratulieren. Der einstweiligen Verfügung gegen das Hausverbot wurde stattgegeben. Gleichzeitig fabrizierte die Geschäftsleitung am Donnerstag morgen einen Aushang, dass sie gegen den Gerichtsentscheid Rechtsmittel einlegt und das Hausverbot aufrechterhält. Sie ließ den Betriebsratsvorsitzenden nicht in den Betrieb wegen „strafrechtlich relevanten Verhaltens“, ohne es näher zu belegen.
Die Belegschaft hat einen langen Atem und wird sich nicht einschüchtern lassen. Angriffe auf die Rechte kämpferischer Betriebsräte und eine sozialistische Weltanschauung fordern die Solidarität aller Arbeiter heraus. Wenn Gate Gourmet meint, mit dem neuerlichen Hausverbot den Widerstand brechen zu können, hat es sich geschnitten. Betriebsräte wie Belegschaft haben jahrelange Erfahrungen mit rechtlichen Schikanen und Bedrohung. Die Solidarität wird stärker und erfasst neue Kreise. Richtige Schlüsse für den weiteren Kampf werden das Klassenbewusstsein voranbringen.
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