Wehrpflicht ist nur ausgesetzt

Wehrpflicht ist nur ausgesetzt

Antwort zu: "Wehrpflichtige nur zur Fahrzeugwartung?"

Am 2. April veröffentlichte "Rote Fahne News" unter der Überschrift "Wehrpflichtige nur zur Fahrzeugwartung?" einen Leserbrief von Jupp Eicker.

Korrespondenz aus Witten

Hier der Leserbrief.

 

Der Autor des Artikels antwortet:

 

Das Problem mit der Wiedereinführung der Wehrpflicht ist tatsächlich etwas komplexer und konnte in dem Artikel zu den operativen Leitlinien des Heeres nicht ausführlich behandelt werden. Zuallererst hat die Wehrpflicht die Bedeutung der Akzeptanz des Militarismus in der Bevölkerung, vor allem der Jugend. Außerdem wäre sie eine Antwort auf die Nachwuchskrise insofern, als es der Bundeswehrführung leichter erscheint, bereits eingezogene Wehrpflichtige für eine (zeitweilige) Verlängerung des Wehrdienstes als Zeitsoldaten zu gewinnen. Immerhin können sie im Gegensatz zu einem kurzen Besuch eines Werbeoffiziers in der Schule rund um die Uhr beeinflusst werden.

 

Nach wie vor kann aber ein Wehrpflichtigenheer nicht so eingesetzt werden wie ein Berufsheer, vor allem nicht in Hinsicht der politischen Zuverlässigkeit. Aber die bereits im Artikel angedeuteten "Vorteile" liegen auf der Hand. Wenn ein Wehrpflichtiger Berufserfahrung mitbringt z.B. als Mechatroniker, kann er sehr wohl wesentlich effektiver eingesetzt werden im Instandsetzungsbereich, wozu nicht nur Fahrzeuge sondern auch komplexe Waffensysteme gehören. Dagegen spricht die begrenzte Dauer der Wehrpflicht gegen eine längere Ausbildung für Spezialverwendungen.

 

Das heißt im übrigen nicht, dass Kampfeinsätze ausgeschlossen sind. Pionier- und Instandsetzungstruppen haben keine Garantie auf ausschließliche Verwendung in der Heimatkaserne. Durch die Wehrpflicht gäbe es auch wieder ein größeres Reservistenreservoir, auf das man im Spannungsfall auch für Einsätze im Inneren zurückgreifen könnte. Denn die Wehrpflicht ist nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. Sie gilt, im Falle der Reaktivierung, für jeden bis zum 60. Lebensjahr.