Inflation
Wohngeldantrag – so kann man ihn stellen
Voraussichtlich zum 1. Januar 2023 erfolgt mit dem sogenannten “Wohngeld-Plus-Gesetz” eine erweiterte Wohngeldreform. Heizkostenzuschüsse, Einkommensgrenzen und Miethöchstbeträge sollen angehoben werden, was zu einem höheren Wohngeld führt.
Ein Wohngeldantrag muss eigeninitiativ bei der kommunalen Wohngeldbehörde gestellt werden. Die nötigen Formulare zum Download für alle Bundesländer findet man unter: www.wohngeld.org/antrag#download_der_Antragsformulare
Die Antragsstellung kann formlos erfolgen, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen, denn es gilt das Antragsdatum für den Beginn des Bewilligungszeitraums. Ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht, hängt von diversen Faktoren ab, wie zum Beispiel Einkommenshöhe, Miethöhe, Haushaltsgröße und Wohnort. Wer bereits ALG II, Grundsicherung im Alter, Berufsausbildungsbeihilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Sozialhilfe bezieht, hat keinen Anspruch auf Wohngeld, da bei diesen die Unterkunftskosten bereits in den bezogenen Leistungen enthalten sind. Rentnerinnen und Rentner sollen dauerhaft Anspruch auf Wohngeld erhalten.
Für Wohngeldbezieher gibt es von September bis Dezember 2022 einen einmaligen Heizkostenzuschuss, der ab Januar dauerhaft in die Wohngeldberechnung einfließen soll.
Zwar bleibt das Wohngeld steuerfrei, muss jedoch in der Steuererklärung angegeben werden und ist im Vergleich zu Hartz IV vorrangig zu beantragen.
Es ist bei niedrigem Einkommen zu empfehlen, einen Wohngeldantrag zu stellen. Das kann eine bestimmte Entlastung gerade für Haushalte mit niedrigem Einkommen bringen. Für so einen Antrag muss sich niemand in eine Defensive drängen lassen, denn die Herrschenden entwerten über die Inflation die Einkommen der Massen. Jeder sollte darüber hinaus eine aktive Haltung gegen die Abwälzung der Kriegs- und Krisenlasten Regierung und Monopole einnehmen und für eine Gesellschaftsordnung kämpfen, in der die Bedürfnisse der Menschen im Mittelpunkt stehen und nicht die Profitinteressen der Monopole.