Pressemitteilung der Roten Hilfe
Haft und Meldeauflagen gegen Klimaaktivisten nach Jänschwalde-Blockade
Gegen die Aktivistinnen und Aktivisten, die am Montag, dem 19. September 2022, das Braunkohlekraftwerk Jänschwalde blockierten, gehen die staatlichen Repressionsorgane mit extremer Härte vor.
Ziel der brutalen und teils willkürlichen Maßnahmen auf mehr als fragwürdiger Rechtsgrundlage ist ganz offensichtlich, die Klimabewegung einzuschüchtern. Drei Blockiererinnen und Blockierer sind derzeit noch in Haft und sollen laut richterlicher Anordnung erst Mitte November freikommen; andere Aktivisten werden durch absurde Meldeauflagen dauerhaft in ihrer Bewegungsfreiheit beeinträchtigt.
Mit der zehnstündigen Blockade des umstrittenen Kraftwerks Jänschwalde protestierte die Initiative „Unfreiwillige Feuerwehr" gegen die klimazerstörerische Braunkohleverstromung und ganz konkret gegen den Weiterbetrieb der Anlagen in Jänschwalde, die die regionale Trinkwasserversorgung gefährden. Bereits bei der Räumung wandte die Polizei rücksichtslos Gewalt an und ging bewusst hohe Risiken für die körperliche Unversehrtheit der Aktivistinnen und Aktivisten ein. So wurden Förderbänder wieder in Gang gesetzt, obwohl Blockadeteilnehmer im Abstand von nur wenigen Zentimetern angekettet waren, und in mindestens einem Fall setzten die Beamten den Bohrhammer unmittelbar neben der Hand eines angeketteten Menschen an und nahmen damit eine hohe Verletzungsgefahr in Kauf.
Auch während des Gewahrsams wurden den 20 Kohlekraftgegnern elementare Rechte verweigert: Bis auf eine einzige Person konnten die Festgenommenen keinen Anruf tätigen, um anwaltlichen Beistand oder Menschen ihres Vertrauens zu benachrichtigen. Auf die Haftprüfungen am Dienstag konnten sie sich dadurch nicht angemessen juristisch vorbereiten. Zudem berichten einige inzwischen Freigelassene über menschenverachtende Schikanen einschließlich Schlafentzugs, indem nachts das Licht angeschaltet blieb und die Gefangenen im Abstand von 15 Minuten geweckt wurden.
Bei der Haftprüfung ordneten die Richter für vier Aktivistinnen und Aktivisten, deren Identität sie nicht feststellen konnten, eine zweimonatige Untersuchungshaft an. Eine der verurteilten Personen gab daraufhin ihre Personalien an, die anderen drei – Ralph, Ava und Carlo – wurden in die Justizvollzugsanstalten Luckau-Duben und Cottbus-Dißenchen verbracht. Gegen drei weitere Kohlekraftgegnerinnen und -gegner wurden Meldeauflagen ohne zeitliche Begrenzung verhängt, die sie in ihrer persönlichen Lebensgestaltung massiv beeinträchtigen: Obwohl ihre Personalien bekannt sind, müssen sie sich täglich polizeilich melden.