Pressemitteilung Kanzlei Meister & Partner

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Protest gegen den Rufmord an unserem Kollegen, Rechtsanwalt Roland Meister

Unsere Anwaltskanzlei protestiert gegen den Rufmord an unserem Kollegen, Rechtsanwalt Roland Meister, durch im Artikel „Kommunisten ziehen Gedenkstätte vors Gericht“, der am 26. Juli in der Thüringer Landeszeitung (TLZ) erschienen ist, veröffentlichte Zitate der Vertreter der Stiftung der Gedenkstätte Buchenwald. Die Behauptung, Rechtsanwalt Roland Meister hätte mit der Aussage zu den Inhaftierten im sowjetischen Speziallager Nr. 2, „zur großen Mehrheit waren das Menschen, die das verdient hatten“, „die Menschenwürde infrage gestellt“ oder etwas „Verfassungswidriges“ vertreten, ist ehrabschneidend und verleumderisch.

Protest gegen den Rufmord an unserem Kollegen, Rechtsanwalt Roland Meister
Rechtsanwalt Roland Meister spricht auf der Kundgebung vor dem Prozess (rf-foto)

Zur Entnazifizierung nach den gigantischen Verbrechen des Hitler-Faschismus gehörte es selbstverständlich, dass auch faschistische Funktionäre und Kriegsverbrecher interniert wurden. Das war im Übrigen in allen alliierten Besatzungszonen so, nicht nur in der sowjetischen Besatzungszone.

 

Es befremdet sehr, wie liberal die Leitung der Gedenkstätte mit faschistischen Tätern umgeht. Wir möchten an den Schwur von Buchenwald erinnern, der zur „Vernichtung des Nazismus mit seinen Wurzeln“ aufrief. Oder soll man etwa heute faschistische Täter ungestraft frei herumlaufen lassen? Völlig zu Recht werden auch im vereinten Deutschland Verbrechen, wie der Mord an Walter Lübke, verfolgt und bestraft.

 

Auch die Gedenkstätte hatte noch 1999 klargestellt: „Terror und Mord hat es im Speziallager ebenso wenig gegeben wie eine Vernichtungsabsicht gegenüber den Internierten bewiesen werden kann.“ (Das sowjetische Speziallager Nr. 2).

 

Im Nachkriegsdeutschland gab es schwerste Hungerzeiten und es verhungerten nicht nur Leute in Internierungslagern – was es im Übrigen auch in den anderen Besatzungszonen gab. Dass es sicherlich im Einzelnen auch zu Fehlern gekommen ist, darauf wurde im Prozess von unserer Seite hingewiesen.

 

Im Übrigen nahm die Beklagte die Behauptung, dass die Gedenkveranstaltung anlässlich des 75. Jahrestags der Ermordung von Ernst Thälmann wegen irgendwelcher Bezüge zu dem Speziallager verboten worden war, im Lauf des Prozesses vollständig zurück. Das hätte der Autor des Artikels mitbekommen, wenn er nicht bereits während der mündlichen Verhandlung gegangen wäre. Übrig blieb ein rein antikommunistisch motiviertes Verbot, das sich nur gegen das Internationalistische Bündnis und gegen die MLPD richtete. Unsere Kanzlei tritt dafür ein, dass auf dem Gelände des ehemaligen KZ Buchenwald allen Opfern des Hitler-Faschismus gedacht werden kann – natürlich auch den kommunistischen Widerstandskämpfern.


Rechtsanwälte Frank Jasenski, Frank Stierlin, Peter Weispfenning, Yener Sözen, Peter Klusmann