Heute in Weimar

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Bemerkenswerte Prozesse vor dem Verwaltungsgericht Weimar

Nach über drei Stunden Verhandlung endeten heute am Verwaltungsgericht Weimar drei bemerkenswerte Prozesse zum Verbot der Gedenkveranstaltung auf dem Gelände des KZ Buchenwald anlässlich des 75. Jahrestags der Ermordung Ernst Thälmanns.

Korrespondenz
Bemerkenswerte Prozesse vor dem Verwaltungsgericht Weimar
Kundgebung vor den Prozessen: "Gib Antikommunismus keine Chance!" (rf-foto)

Über 30 Prozessbeobachterinnen und -beobachter nahmen an der Solidaritätskundgebung vor dem Gericht teil, darunter eine starke Delegation des Sommercamps des Jugendverband REBELL.

 

Die Rechtsanwälte Peter Weispfenning und Roland Meister sowie die Kläger Tassilo Timm für das Internationalistische Bündnis und Fritz Hofmann für die MLPD legten überzeugend dar, dass das Verbot willkürlich, antikommunistisch motiviert und rechtswidrig war und vollständig zurückgenommen werden muss.

 

Die Gegenseite (Vertreter des Rechtsamtes der Stadt Weimar und der Stiftung Buchenwald) geriet immer mehr in die Defensive und stellte abstruse Konstruktionen auf, weil die MLPD vertritt, dass sie weiß, was man gegen Faschismus tun muss, würden alle anderen Opfer verantwortlich für den Faschismus gemacht.

 

Urteile wurden noch nicht verkündet, sondern werden schriftlich zugestellt. Das Gericht äußerte aber erhebliche Bedenken gegenüber dem generellen Verbot der Kundgebung.

 

Bei der anschließenden Kundgebung in der Innenstadt gab es gute Resonanz. Bei dem Lied "Die Moorsoldaten" sangen Passanten mit.

 

Rote Fahne News wird weiter berichten.