Buchenwaldprozesse

Buchenwaldprozesse

Gedenken an Häftlinge muss für jedermann – außer Faschisten – möglich sein

Am Dienstag, dem 26. Juli, finden in Weimar drei bedeutende Gerichtsprozesse statt.

Von Landesleitung Thüringen der MLPD
Gedenken an Häftlinge muss für jedermann – außer Faschisten – möglich sein
Zukunftsgerichtetes Gedenken an Ernst Thälmann contra antikommunistische Verbote (rf-foto)

Rote Fahne News hat dazu vor einigen Tagen den Artikel von Rechtsanwalt Roland Meister "Zukunftsgerichtetes Gedenken an Ernst Thälmann contra antikommunistische Verbote" veröffentlicht. Die Anwaltskanzlei Meister & Partner hat auch eine Presseerklärung herausgegeben.

 

Es geht um die Frage, ob der bürgerliche Antifaschismus zur alleinigen Grundlage der Gedenkstätte Buchenwald werden darf. Die Gedenkstättenleitung versucht - im Auftrag der Landesregierung von Thüringen - das Gedenken in Buchenwald zunehmend auf antikommunistische Grundlage zu stellen und fortschrittliche und revolutionäre Kräfte wie die MLPD zu unterdrücken.

 

Es ist aktuell eine dringende Aufgabe, eine weltweite Front gegen Faschismus und Krieg aufzubauen. Besonders von den kommunistischen Häftlingen im KZ Buchenwald können wir viel lernen. Das Gedenken an diese Häftlinge muss auf dem Gelände der Gedenkstätte für jedermann möglich sein. Nur Faschisten haben auf der Gedenkstätte nichts zu suchen!

Wann und Wo?

Die Gerichtsprozesse finden ab 13 Uhr am Verwaltungsgericht Weimar statt.

Das Internationalistische Bündnis und die MLPD laden anlässlich der bedeutenden Gerichtsprozesse zu zwei Kundgebungen ein:

  • Kundgebung davor: 12.15 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Weimar (Jenaer Straße 2a).
  • Kundgebung danach: 15.30 Uhr, Theaterplatz Weimar, unter dem Motto: „Die Lehre aus der Geschichte – aktiver Widerstand gegen einen Dritten Weltkrieg!“

 

Die Landesleitung Thüringen der MLPD hat dazu ein Flugblatt erstellt, welches in Thüringen in der Kleinarbeit eingesetzt und am Tag selbst in Weimar breit verteilt werden wird.

 

Vorderseite des Flugblatts

 

Rückseite des Flugblatts