Europäischer Gerichtshof zum Abgasskandal
Millionen Dieselfahrer fast aller Marken können Schadensersatz fordern
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat mit drei Urteilen vom 14. Juli in den Rechtssachen C-128/20, C-134/20 und C-145/20 bestätigt, dass bloße Software-Lösungen in vielen Fällen zur Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte unzureichend sind. In Deutschland werden sowohl die Verwaltung als auch die Rechtsprechung ihre bisherigen Praktiken überdenken und erheblich anpassen müssen. „Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar.“ So lapidar lautet die Überschrift in der Pressemitteilung des EuGH vom 14.07.2022. Geschädigte aller Marken sollten jetzt handeln (Quelle: Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Nürnberg)