§218 muss vom Tisch!
Strafparagraph 219a endlich abgeschafft
Letzte Woche beschloss der Bundestag die Abschaffung des §219a. Dieser hatte schon die bloße Information darüber, dass eine Ärztin, ein Arzt Schwangerschaftsabbrüche durchführt, unter Strafe gestellt. Beispielhaft war der Kampf der Ärztin Kristina Hänel gegen diese Kriminalisierung. Die Abschaffung ist ein wichtiger Erfolg der kämpferischen Frauenbewegung. Aber auch der §218, der die Entscheidung zum Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich immer noch kriminalisiert, gehört aus dem Strafgesetzbuch gestrichen. Seine Grundlage ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 1993. Es drückt den Frauen die „grundsätzliche Pflicht zum Austragen des Kindes“ auf. Der Staat müsse dafür sorgen, dass sie dieser nachkomme. Diese komplette Entmündigung der Frauen stieß damals auf große Empörung, der Frauenverband Courage führte eine seiner ersten Kampagnen dagegen durch. Es entspricht in seinem Gehalt genau dem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs der USA.