Augsburg - Urteil Bußgeldverfahren zu Wahlplakaten

Augsburg - Urteil Bußgeldverfahren zu Wahlplakaten

Teilerfolg im Prozess - Bußgeld halbiert

Zu einem „Unschuldig“ konnte sich der Richter im Prozess wegen des zu späten Abhängens von Wahlplakaten nach der Bundestagswahl 2021 nicht durchringen, musste aber der Verteidigung in etlichen Punkten Recht geben.

So wies er die Anschuldigung eines vorsätzlichen Handelns, die im Bußgeldbescheid erhoben wurde, zurück, zumal 2000 Plakate abgehängt wurden, und zehn (!!) Übersehene nicht Ausdruck eines vorsätzlichen Handelns sein können. Er stufte es als Fahrlässigkeit ein und reduzierte deshalb das Bußgeld auf 25 Euro statt 50 Euro pro Plakat. Ganz im Gegensatz zur MLPD, die Behördenwillkür nicht so einfach hinnimmt, haben elf andere Parteien die Bußgeldbescheide einfach abgenickt.

 

Die Änderung des Vorgehens der Behörde gegenüber früheren Wahlen (erste Aufforderung ohne Bußgeld) begründeten die Zeugen der Stadt damit, dass jetzt für die „Plakatverfolgung“ mehr Personal zur Verfügung stand. Gleichzeitig fehlte der Stadt zu dieser Zeit ganz erheblich Personal für die Bekämpfung der Corona-Pandemie. Hier muss sich die Stadt schon fragen lassen, ob ihr die Auffüllung der klammen Stadtkasse wichtiger ist als die Sorge um die Gesundheit der Bevölkerung?