Streichung des Paragraf 219a
Erstrittens Teilzugeständnis - aber reaktionärer § 218 StGB bleibt
Der Paragraf der das sog. Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche bedeutete, ist vom Bundestag abgeschafft worden - gegen den Widerstand der ultrareaktionären CDU und der AfD. Immer wieder wurden Ärztinnen und Ärzte strafrechtlich verfolgt, nur weil sie über Möglichkeiten für Schwangerschaftsabbrüche informierten. Das ist ein Zugeständnis an die kämpferische Frauenbewegung, die seit Jahren dagegen kämpfte und sich mit der verfolgten Ärztin Kristina Hänel solidarisierte. Ein Erfolg ist auch, dass bereits getroffene Verurteilungen damit hinfällig sind. Aber: Am weitgehenden Verbot der Abtreibungen durch den §218 ändert das nichts. Mirco Buschmann der Bundesjustizminister aus der FDP heuchelte Interesse an Frauenrechten, betonte aber, er "trenne strikt" Paragrafen 219a und 218. Die MLPD fordert in ihrem Programm: Ersatzlose Streichung des §218 StGB!