London

London

Britische Regierung beschließt Auslieferung von Assange an die USA

Die britische Innenministerin Priti Patel hat gestern angekündigt, dass sie der Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an die USA zustimmt. Zuvor hatte bereits ein Gericht in London ein entsprechendes Urteil gefällt.

Korrespondenz

Assange wird von den US-Behörden in 18 Fällen gesucht. Die US-Justiz will ihm wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Er hat nun zwei Wochen Zeit, um in Berufung zu gehen. Das Urteil und der Auslieferungsbeschluss sind ein politischer Skandal. Beides muss zurückgenommen werden. Sofortige Freilassung von Julian Assange!

 

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat zahllose Dokumente über Militärseinsätze und Kriegsverbrechen des US-Imperialismus im Irak und in Afghanistan zugänglich gemacht und dazu beigetragen, dass diese imperialistischen Schandtaten ans Licht kamen und an den Pranger gestellt werden. Assange erfährt weltweit Solidarität von demokratischen und fortschrittlichen Menschen. So schreibt die Deutsche Journalisten-Union in ver.di: "Trotz zahlreicher internationaler Appelle hat die britische Innenministerin den WikiLeaks-Gründer ans Messer geliefert und damit auch die Pressefreiheit massiv beschädigt. ... Assange drohen bei einer Verurteilung in den USA, wo ihm Spionage vorgeworfen wird, bis zu 175 Jahre Haft."

 

Assange sitzt seit 2019 in britischer Auslieferungshaft und verbrachte zuvor sieben Jahre lang in der Botschaft Ecuadors in London, um dem Zugriff der USA zu entgehen. Die MLPD hat von Anfang an die Freilassung von Julian Assange gefordert. Frau Baerbock und Herr Habeck von den Grünen hingegen haben es wohl vergessen, dass sie noch im Wahlkampf seine Freilassung und die Einstellung der Verfahren gegen ihn verlangt haben.

 

Ein Journalist der Berliner Zeitung titelt empört: "Assange mit dem Rücken zur Wand - und die Bundesregierung stammelt wirres Zeug". Sie gibt, so der Artikel "ein erbärmliches Bild ab." Die Regierungssprecherin Christiane Hoffmann sagte auf der Pressekonferenz, im Fall Assange müssten „unterschiedliche Schutzgüter“ gegeneinander abgewogen werden. Die Fragen der Meinungs- und Pressefreiheit müssten im „Spannungsfeld des staatlichen Geheimschutzes“ gesehen werden. Es gehe um „berechtigte Sicherheitsinteressen eines Staates“. Kriegsverbrechen nahm sie dann doch von den "berechtigten Sicherheitsinteressen" aus, als der Journalist Thilo Jung beharrlich nachfragte.