Betriebsratswahlkampf
Betriebsratswahlen unter dem Motto Co-Manager des Konzerns? Nein danke!
Die große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen möchte Betriebsräte, die ihnen im Kampf um Arbeitsplätze, gegen Arbeitshetze, Mobbing und Reallohnvernichtung zur Seite stehen.
Die Sorgen der Beschäftigten um ihre Zukunft greift auch die IGBCE auf. „Jeden Tag kämpfen wir um die Sicherung unserer Beschäftigten, der Betriebe, und die Sicherheit unserer Branchen. Konkret bedeutet das, dass wir uns mit aller Macht und allen Einflussmöglichkeiten auf der höchsten politischen Ebene für unsere Branchen einsetzen“ (IGBCE-Wahlzeitung). Konkret heißt für die reformistische Gewerkschaftsführung: Die (Interessen-)Vertretung (Kümmerer). Der eigenständige Kampf der Kolleginnen und Kollegen spielt keine Rolle. Betriebsräte als Interessenvertreter, von wem? Betriebsräte, die die Interessen des Betriebs mittragen und mitgestalten, sind dem Vorstand sowieso lieber, als solche, die sich nur den Arbeiterinteressen verpflichtet sehen.
„Mitgestalten“ hört sich moderner an, als der vermeintlich verbiesterte Kampf gegen die Profitpläne der Geschäftsleitung. Diesen dürfen Betriebsräte laut dem reaktionären Betriebsverfassungsgesetz nicht führen. Sie können und müssen ihn aber fördern und unterstützen. Das Co-Management von einigen Betriebsräten bei Evonik / Goldschmidt zeigt sich zum Beispiel: Wenn jeder Versuch, Arbeitsplatzvernichtung und Auslagerungen von Kolleginnen und Kollegen / Vertrauensleuten zu verhindern, desorganisiert, demoralisiert und desorientiert wird. Wenn neue Schichtmodelle zu noch mehr Gesundheitsbelastungen und noch weniger Freizeit führen, nur damit die Anlagen 24 Stunden durchlaufen und der Profil sprudelt. Das ist keine Interessensvertretung für Kolleginnen und Kollegen! Der Kampf für Verbesserungen auf Kosten der Profite und das Vertrauen der Kolleginnen und Kollegen in die eigene Kraft wird unterlaufen. Der Konkurrenzkampf des eigenen Konzerns / Evonik wird unter Flagge der Mitbestimmung unterstützt.
Wir brauchen deshalb Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die ...
- die Kolleginnen und Kollegen bei den täglichen Auseinandersetzungen mit den Vorgesetzten und dem Betrieb oder bei Lebensfragen beraten. Die sie darin unterstützen, ihre Rechte und Interessen gemeinsam mit den anderen Kolleginnen und Kollegen zu erkämpfen – statt sie zu bevormunden.
- klare Prinzipien haben, sich nicht bestechen lassen, Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen. Die Angriffe der Geschäfts- und Werksleitungen bekannt machen, um sich mit den Kolleginnen und Kollegen zu beraten, wie dagegen vorzugehen ist.
- für den gewerkschaftlichen und selbständigen Kampf um jeden Arbeits- und Ausbildungsplatz, konsequenten Umwelt- und Gesundheitsschutz und für einen Lohnnachschlag eintreten – statt als Co-Manager die Profitpläne des Vorstands mitzutragen.
- für den konzernweiten und internationalen Kampf des Industrieproletariats stehen - statt sich für den Konkurrenzkampf zwischen den Standorten oder gegen andere Belegschaften einspannen zu lassen.