Evonik

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Berechtigte Forderung nach 200 Euro Festgeld bei Evonik Goldschmidt

Bereits viel diskutiert wurde die berechtigte Forderung des Vertrauenskörpers der IGBCE bei Evonik Goldschmidt nach 200 Euro Festgeld, und das stößt auf viel Zustimmung.

Aus Kollegenzeitung “Rührwerk“

Die Forderung der IGBCE-Führung nach 95 Prozent der Schichtzuschläge ist voll zu unterstützen und darf mit der allgemeinen Tariferhöhung nicht verrechnet werden.

 

Maximale Laufzeit: Zwölf Monate, und deutliche Erhöhung der Ausbildungszahlen, wie deren Vergütung! Deutliche Erhöhung der Tarife über die Inflationsrate!

 

Wir haben viel nachzuholen, nach gerade mal 1,7 Prozent und 1,3 Prozent Lohnerhöhung in den letzten zwei Jahren. Voller Einsatz der gewerkschaftlichen Kampfkraft zur Durchsetzung der gewerkschaftlichen Forderungen! Organisiert euch in der IGBCE!