Dokumentiert
Wie der Mutter eines Schwerbehinderten das Leben schwer gemacht wird
Hier der Brief einer Mutter eines Schwerbehinderten aus Darmstadt an das „Deutschlandradio“, den „Hessischen Rundfunk“ und die Stadt Darmstadt (Auszüge):
Am 22. Januar 2022 habe ich eine Änderung zum Rundfunkbeitragskonto beantragt ... .. Die Beitragsnummer 346586646 soll von mir als seiner Betreuerin auf meinen schwerbehinderten Sohn übergehen. Zusammen wohnen wir in der genannten Wohnung und ich bin - amtlich - seine Betreuerin. In diesem Zusammenhang beantrage ich erneut die Befreiung von den Rundfunkgebühren.
Das wurde abgelehnt, mit folgender Begründung: Ich sei kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft meines Sohnes (ARD, ZDF Deutschlandfunk - Beitragsservice 9. März 2022). Dieser Ablehnung widerspreche ich energisch, denn als Betreuerin meines Sohnes ist im Schwerbehindertenausweis meines Sohnes eine Reihe von Aufgaben festgeschrieben, die meine Betreuung umfasst. Das ist eine Bedarfsgemeinschaft, wie sie überhaupt nicht klarer festgeschrieben sein kann. ...
Die Tatsache, dass mein Sohn alleine nicht lebensfähig ist – er kann weder lesen, noch schreiben, noch sprechen – und dass ich, seine Mutter, amtlich zu seiner Betreuerin bestellt bin, bedeutet, dass ich sehr wohl und zwar ganz intensiv „bei der Gewährung der sozialen Leistung berücksichtigt wurde“. Das spricht für die Befreiung nach Rundfunkbeitragsstaatsvertrag §3 Abs(3) Ziffer 4 und ich widerspreche dem Bescheid.
Laut Schwerbehindertenausweis meines Sohnes „umfasst der Aufgabenkreis der Betreuung“:
- Sorge für Gesundheit
- Aufenthaltsbestimmung
- Vermögenssorge
- Rechts-/Antrags- und Behördenangelegenheiten
Demnach stehe ich immer wieder mit Zeit und Geld für meinen Sohn ein. ... Hiermit widerspreche ich vehement den ablehnenden Bescheiden. ...
Ihre Ablehnungen meines Antrags und die Androhung einer Zwangsvollstreckung für die nicht gerade leichte Lebensgemeinschaft mit meinem schwerbehinderten Sohn sind schon ein äußerst starkes Ding. ...