Skandlöses Urteil des EuGH
Leiharbeiter hat nach 55 Monaten keinen Anspruch auf Festanstellung!
Geklagt hatte ein Mann, der von 2014 bis 2019 für 55 Monate als Leiharbeiter bei Daimler beschäftigt war, auf Übernahme in ein festes Arbeitsverhältnis. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) lehnte diesen Anspruch ab und verwies auf die nationale Gesetzgebung, sowie auf Betriebs- und Tarifvereinbarungen.
Ein Skandal-Urteil, das die „Reservearmee“ von aktuell über 865.000 Leiharbeiter betrifft. „Die Luxemburger Richter sollten klären, wie lange eine Überlassung 'vorübergehend' im Sinne der EU-Leiharbeitsrichtlinie ist und welche Rechte Leiharbeiter im Fall eines missbräuchlichen Einsatzes von Leiharbeit haben.“¹
Doch das EuGH wollte es sich nicht mit den führenden EU-Monopolen verscherzen, die mit der durch die Agenda 2010 der Schröder-Fischer-Regierung die Leiharbeit in großem Stil zur Profitmaximierung einsetzen können. Es gab den schwarzen Peter wieder an die deutsche Justiz zurück; wohl wissend, dass der gesetzliche Anspruch von Leiharbeitern, nach 18 Monaten fest eingestellt zu werden, in der Praxis völlig durchlöchert ist. Das EuGH erklärte es dabei als rechtens, dass „die Tarifvertragsparteien ... eine Ausdehnung der Überlassungshöchstdauer festlegen“² dürfen.
So haben in der Metallindustrie Metallverbände und IG Metall-Führung Tarifverträge abgeschlossen, die den Einsatz von Leiharbeitern bis zu 48 Monaten ermöglicht! Ein Vorgang, der an der Gewerkschaftsbasis auf scharfe Kritik stößt.
Lob kam dagegen prompt von Mercedes-Benz: "Wir begrüßen die Entscheidung des EuGH, dass aus dem Unionsrecht keine Begründung eines Arbeitsverhältnisses folgt“³ und vom Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IDZ).
Damit wird aber auch deutlich, dass die Gerichte Recht im Interesse des Kapitals und besonders der Monopole sprachen. Mit dem Gesetz zur Begrenzung des Einsatzes von Leiharbeit auf 18 Monate musste jedoch die damalige Bundesregierung auf den sich entwickelten Kampf in den Gewerkschaften und Protest in der Öffentlichkeit reagieren. Die MLPD und ihre Betriebsgruppen werden das EuGH-Urteil aufgreifen, um den Kampf zur Überwindung der Spaltung von Stamm- und Leiharbeitern zu verstärken und mit der Losung zu verbinden: Nieder mit dem Lohnsystem!