Schmutzkampagne war rechtswidrig
Prozess gegen Twitter: Landgericht Hamburg gibt MLPD Recht
Mit einstweiligen Verfügungen vom 16. März und 18. Juni 2021 hat das Landgericht Hamburg dem Messenger-Dienst Twitter untersagt, pseudosatirische Fake-Accounts einer angeblichen „Marktradikal-libertären Partei" deutschlandweit zugänglich zu machen.
Sie versuchen gezielt, die MLPD in Misskredit zu bringen. Denn real werden knallharte ultrarechte Positionen verbreitet, wie „Steuern sind Raub!“ - womit sie Steuern für Unternehmen meinen und nicht etwa die Massensteuern.
Gegen eine dieser Entscheidungen hatte Twitter im November 2021 durch seine Rechtsanwälte Widerspruch erhoben, über den heute beim Landgericht Hamburg verhandelt wurde - mit einem vollen Erfolg für die MLPD (Aktenzeichen: 324 O 44/21).
Rechtsanwalt Peter Klusmann von der Kanzlei Meister und Partner, Gelsenkirchen, berichtet: „Der Vorsitzende Richter, Dr. Schwill, machte klar, dass der MLPD selbstverständlich das Recht an ihrem Parteinamen zusteht. Er erteilte damit dem Versuch der Twitter-Anwälte, ihre gesellschaftliche Relevanz in Abrede zu stellen und sie unter Hinweis auf den 'Verfassungsschutz' zu diskreditieren, eine Absage. Weiter teilte er ausdrücklich auch die Einschätzung der MLPD, dass hinter der massenhaften Einrichtung dieser Accounts offensichtlich Methode steckt, um Verwirrung über ihre Positionen zu stiften.“
Vertreter der MLPD werten das als weiteren Erfolg der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ und des Eintretens der MLPD für ihre Parteienrechte.