"Armutsfalle" besonders für Frauen
Minijobs? Gehören abgeschafft!
Zum 1. Oktober 2022 sieht der Ampel-Koalitionsvertrag eine Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro vor. Seit 1. Januar 2021 beträgt er 9,50 Euro und ab Juli 9,60 Euro.
12 Euro sind ein Zugeständnis an die breite Ablehnung des Hungerlohns der letzten Jahre. Jetzt haben wir aber eine deutlich verschärfte Situation mit einer offiziellen Inflationsrate von um die 5%. Die Inflationsrate erfasst nicht annähernd, wie verheerend in Arbeiterhaushalten und bei Geringverdienern sich die Steigerung der Energie-, Lebensmittel- und Benzinpreise niederschlagen. Die MLPD setzt sich deshalb für offensiv geführte Tarifrunden und einen Lohnnachschlag in den Betrieben ein.
Die 12 Euro Mindestlohn, die es in einem halben Jahr geben soll, sind jetzt schon zu wenig. Die MLPD fordert ihrem Sozialpolitischen Kampfprogramm „Inflationsalarm“ eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro - sofort!
Inflationsalarm! Sozialpolitisches Kampfprogramm der MLPD
Wie soll eine Familie mit niedrigem Einkommen das stemmen, wo schon bisher am Ende des Geldes noch viel Monat übrig blieb? Die Inflation ist Raubzug an Löhnen, Sozialleistungen und Ersparnissen der Massen.
Zum 1. Oktober erhöht die Ampel die Verdienstobergrenze für Minijobs von 450 Euro auf 520 Euro, damit – auf Wunsch der FDP – Minijobber ihre Stunden nicht reduzieren müssen. „Sehr großzügig“ - damit können die Unternehmen auch weiterhin auf die volle Stundenzahl ihrer Heloten rechnen, ohne einen Cent an Sozialabgaben zu entrichten!
So meint etwa der Vorsitzende der Gewerkschaft Nahrung - Genuss - Gaststätten (NGG), Guido Zeitler: „Minijobs müssen reguliert statt die Verdienstgrenze erhöht werden. Ja, sie gehören in dieser Form abgeschafft. ...“ Als „Armutsfalle“ wird bezeichnet, dass gerade Frauen aus den einmal gewählten Minijobs nicht herauskommen. Keine Sozialversicherungsbeiträge - keine Rentenbeiträge. Deshalb werden sie auch in der Zukunft niedrigste Renten bekommen. Wer seinen Minijob verliert, wie viele etwa letztes Jahr aufgrund der Pandemie, hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Auch für die Krankenversicherung müsste ein Minijobber selber aufkommen. Die MLPD fordert deshalb: Volle Übernahme der Sozialversicherungsbeiträge durch die Unternehmer!