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Verbrannte Erde auch im Saarland

Die Politik des ehemaligen Kohlekonzerns RAG (ehemals Ruhrkohle AG, Anm. d. Red.) wird im Ruhrgebiet schon lange als Politik der verbrannten Erde bezeichnet.

Korrespondenz aus Leipzig

Ein Beispiel dafür, was auf das Ruhrgebiet zukommt, wird morgen, am 26. Januar, vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt - es geht um die Wasserhaltung.

 

Die RAG ist dazu verpflichtet, auch nach dem Betrieb der Bergwerke die Wasserhaltung fortzusetzen, um Schäden für das Grund- und Trinkwasser zu vermeiden. Alle Schwüre dieser Welt haben die Manager des Konzerns abgelegt, diese sogenannten Ewigkeitskosten zu tragen. Hatten sie doch über die Jahre Milliarden an Subventionen aus der Steuerkasse erhalten.

 

Im Saarland, wo der Bergbau von der RAG schon länger beendet wurde, wird das Grubenwasser seit Jahren wie zur Zeit des aktiven Kohlenabbaus aus der Grube über Tage gepumpt. Größtenteils wird es einfach ins Oberflächengewässer geleitet. Das Landesamt für Umwelt-und Arbeitsschutz Saarland hat der RAG für diese Nutzung eine Rechnung geschickt. Auf der Grundlage des Grundwasserentnahmeentgeltgesetzes des Saarlandes sollte die RAG ein Entgelt in Höhe von rund 491.000 Euro bezahlen.

 

Das sieht der milliadenschwere Konzern allerdings ganz anders und klagt seit 2014 gegen diese Rechnung. Morgen entscheidet das Bundesverwaltungsgericht wohl letztinstanzlich - das Verwaltungsgericht in Saarlouis hatte dem Umweltamt Recht gegeben, aber das Oberverwaltungsgericht der RAG. Die RAG-Profiteure argumentieren mit ihrer Selbstlosigkeit: Sie seien "von der Entgeltpflicht für die Grundwasserentnahme befreit, da das Abpumpen des Grubenwassers ... keinen betrieblichen Nutzen mehr biete, sondern im Gemeinwohlinteresse liege", so das Bundesverwaltungsgericht auf seiner Webseite.