Bundesverwaltungsgericht
RAG muss die Rechnung des Umweltamts Saarland zahlen
In Sachen RAG gegen das Umweltamt Saarland hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern gegen den ehemaligen Kohlekonzern entschieden. Seit Jahren klagte die RAG durch alle Instanzen gegen eine knapp 500.000 Euro schwere Rechnung des Umweltamtes (Rote Fahne News berichtete vorgestern). Das Gericht folgte der RAG nicht, die die Einleitung von Grubenwasser zum Gemeinwohl erklärt haben wollte. Statt dessen sah es in der Einleitung in die Oberflächengewässer ein Sonderprivileg. Unabhängig vom wirtschaftlichen Vorteil (Profit) der RAG bestünde dieses mit Rechnung zu versehende Privileg bereits im Zugriff der RAG auf die knappe natürliche Ressource Wasser, so das Gericht.