Angedrohte Werksschließungen bei Vallourec in Mülheim an der Ruhr
Streik nicht erlaubt?
„Ich hab den Betriebsrat gefragt: ‚Warum streiken wir nicht?‘ Seine Antwort war: ‚Das dürfen wir nicht‘.“ Ist das wirklich so?
Tatsächlich gibt es in Deutschland kein generelles Streikrecht. Gewerkschaftliche Streiks sind nur zum Abschluss von Tarifverträgen mit zahlreichen Einschränkungen erlaubt. Offiziell darf die IG Metall nicht zum Streik gegen die Werksschließungen aufrufen. Ebenso wenig der Betriebsrat, dem „Maßnahmen des Arbeitskampfes“ nach dem reaktionären Betriebsverfassungsgesetz verboten sind. Von der Belegschaft selbst organisierte Streiks gelten als unzulässig und werden gern als „wilde“ Streiks verteufelt.
Legal ist, dass Konzerne wie Vallourec Tausende Arbeitsplätze vernichten und die Existenz von Arbeiterfamilien zerstören. „Illegal“soll es dagegen sein, dass wir wirksame Kampfmaßnahmen ergreifen? Mit diesem (Un)recht können wir uns nicht abfinden!
Wir müssen uns das Recht auf Streik nehmen, sowie die Opelaner im Oktober 2004. Mit Unterstützung einer breiten bundesweiten und internationalen Solidaritätsbewegung erreichten sie, dass das Werk noch zehn Jahre erhalten blieb.
Aber selbstverständlich kann und sollten die IG Metall und ihre Vertrauensleute - wie in der Vergangenheit - selbstständige Streiks fördern und unterstützen.
Selbständiger Streik, bis die Schließungspläne vom Tisch sind! Erkämpfen wir uns ein volles und allseitiges gesetzliches Streikrecht!