Baden-Württemberg
Landesregierung hält an Rückforderungen von Corona-Soforthilfe fest
Das Land Baden-Württemberg hat im ersten Lockdown, der vom 17. März bis 4. Mai 2020 dauerte, insgesamt 2,1 Mrd. Euro als Soforthilfe an Selbstständige und Kleinbetriebe ausgezahlt, um diese vor dem Ruin zu bewahren.
Doch jetzt sollen viele Empfänger die „unberechtigte“ Soforthilfe zurückzahlen. Das hat für große Empörung unter den Betroffenen geführt, aber auch in der Öffentlichkeit.
Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) verteidigt dies: „Es gelte weiter, 'dass die Soforthilfe grundsätzlich nicht zurückzubezahlen ist'. Das gelte aber nur dann, wenn alle Angaben im Antrag richtig waren, und dazu gehöre der vom Unternehmen prognostizierte Liquiditätsengpass. Wenn die Kosten geringer oder die Einnahmen höher ausgefallen sind als vorhergesagt, müsse der zu viel bewilligte Betrag zurückbezahlt werden.“1 Viele Friseure oder Gastronomen verweisen aber darauf, „dass nur die drei Monate nach Antragstellung betrachtet werden. Dies führe unter anderem dazu, dass Mindereinnahmen aus dem März nicht berücksichtigt werden.“ Sie wollen deshalb dagegen klagen. Denn sie wissen nicht, wie sie aus den stark zurückgegangenen Einkünften im Zusammenhang mit Corona und der internationalen Wirtschafts- und Finanzkrise die Rückzahlung leisten sollen.
Nach der Begründung der Ministerin müssten allerdings Daimler und andere Konzerne mit Rekordprofiten, die Subventionen beim Kurzarbeitergeld an den Staat zurückzahlen. So hat Daimler im Jahr 2020 satte 700 Millionen Euro an Kurzarbeitergeld kassiert. Sie trugen zur Verdoppelung des Gewinns bei. Doch davon ist keine Rede.
Das ist ja alles rechtens! Denn im staatsmonopolistischen Kapitalismus ist das herrschende Recht das Recht der Herrschenden und der Staat ist der Dienstleister für die hier ansässigen internationalen Monopole.