Arbeitsrecht
Fristlose Kündigungen gegen Anatole Braungart, Bundestagskandidat der MLPD in Jena, sind vom Tisch
Am gestrigen 21. Dezember fand die Güteverhandlung zur Kündigung von Anatole Braungart durch die Hellma Optik GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Dr. Töpfer, statt.
Anatole Braungart hatte im Bundestagswahlkampf auf Nachfrage vieler Kollegen seinen Vorstellungsflyer als Kandidat der Internationalistischen Liste/MLPD verteilt und war darauf hin von Dr. Töpfer fristlos gekündigt worden. In einer Eilentscheidung hatte das Arbeitsgericht Gera bereits die Weiterbeschäftigung von Anatole Braungart bis zur Entscheidung in der Hauptsache angeordnet.
Ein Vergleich kam für ihn nicht in Frage: Er lässt sich den Arbeitsplatz nicht abkaufen. Auch ein Vergleichsvorschlag aus dem Eilverfahren lehnte er ab. Denn dieser hätte bedeutet, für die Rücknahme der Kündigung die vorher ausgesprochene Abmahnung aktiv anzuerkennen. Dabei ist Anatole nur seiner Informationspflicht gegenüber seinen Kollegen nachgekommen. Es ist offensichtlich, dass Dr. Töpfer nicht passt, dass er für seine kommunistische Weltanschauung eintritt und dann auch noch widerspricht und sich nicht einschüchtern lässt.
Während Dr. Töpfer das „Vertrauensverhältnis als zerstört“ sah, vertrat Anatole: „Es zeigt sich doch, dass wir die Entscheidung in der Hauptsache brauchen. Immerhin war es Dr. Töpfer, der fristlose Kündigungen ausgesprochen hat, die bereits im Eilverfahren als 'offensichtlich rechtswidrig' qualifiziert wurden. Das Vertrauensverhältnis zu meinen Kollegen ist nach wie vor gut.“
Etwas überraschend erklärt daraufhin der Richter, dass er auch ohne weitere Anhörung im Hauptsacheverfahren die fristlosen Kündigungen als rechtswidrig aufheben könne. Wenn das beide Seiten akzeptieren, würde dies das Ganze beschleunigen, denn die Sachlage wäre eindeutig und eine Anhörung würde zu keinem anderen Ergebnis führen. Daraufhin zog der Anwalt von Dr. Töpfer die Kündigungen zurück. So was nennt man einen Erfolg auf ganzer Linie!