Betrieb und Gewerkschaft
IG Metall und Südwestmetall einigten sich auf Verschlechterung der Alterssicherung
Nach mehrjährigen Verhandlungen mit Südwestmetall hinter verschlossenen Türen, hat am 20. Juli die Große Tarifkommmission der IG Metall einer „Modernisierung“ der Manteltarifverträge in Baden-Württemberg zugestimmt. Doch davon kann keine Rede sein.
Den Unternehmerverbänden in der Metallindustrie sind die 1973 hart erkämpften Erfolge der IG Metall Baden-Württemberg zur „Humanisierung der Arbeit“ schon lange ein Dorn im Auge. Diese Erfolge konnten in Teilen auch in anderen Bezirken durchgesetzt werden. Der Lohnrahmentarifvertrag II (LRTV II) enthält:
Kündigungsschutz für über 53 Jahre alte Beschäftigte; ihr Entgelt darf ab dem vollendeten 54. Lebensjahr nicht gemindert werden; Akkordarbeitern stehen fünf Minuten zusätzliche Erholpause je Arbeitsstunde plus drei Minuten Zeit für persönliche Bedürfnisse zu („Steinkühlerpause“).
Der damalige Südwestmetall-Chef Stefan Wolf hielt bereits 2012 diese Tarifregelungen für „nicht mehr zeitgemäß“. Angeblich würde das "einer längeren Beschäftigung älterer Arbeitnehmer oftmals im Weg" stehen. In Wirklichkeit stehen diese erkämpften sozialen Rechte einer weiteren Profitmaximierung im Wege. Weil Südwestmetall eine Verschiebung der Altersgrenzen nach hinten u.a.m. forderte, zogen sich die Verhandlungen auch deshalb so lange hin.
Statt diese Angriffe breiter zum Thema zu machen und die gewerkschaftliche Kampfkraft zu mobilisieren, zog die IG-Metall-Bezirksleitung eine Einigung unter Ausschluss der Öffentlichkeit „ohne viel Aufsehen“ vor. Am 20. Juli hat die Große Tarifkommission der IG Metall Baden-Württemberg dem Verhandlungsergebnis zugestimmt, das eine massive Verschlechterung der Situation der älteren Beschäftigten ist. Darauf wies ein Rote Fahne News-Korrespondenz die Redaktion dankenswerterweise hin: „Für den Kündigungsschutz muss man jetzt zehn Jahre im Betrieb sein, statt vorher drei, dasselbe bei der Verdienstsicherung: Von einem auf zehn Jahre. Der Referenzzeitraum zur Berechnung des Alterssicherungsbetrages wurde von zwölf auf 36 Monate erhöht. Außerdem wurde der Alterssicherungsbetrag bei 9500 Euro gedeckelt. Die Folge ist die, dass aktuell viele Kollegen nicht in die Alterssicherung kommen. Das kann man bei den derzeitigen Abbauplänen - vor allem in der Autoindustrie - nur als Beihilfe zur Arbeitsplatzvernichtung bezeichnen. Die zweite Folge ist die, dass die Metallkapitalisten auf Kosten der älteren Kollegen einen Extraprofit einstecken können.“
Dies als „Tarifvertrag für die Zukunft“ zu bezeichnen, wirft die Frage auf, in welchem Zukunftsinteresse hier die Bezirksleitung gehandelt hat. Gleichzeitig zeigt der Arbeitskampf von 1973, dass die Gewerkschaften als Kampforganisationen wirkliche Erfolge erringen können.