Istanbul

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10 Jahre Istanbul-Konvention

Am 11. Mai 2011 wurde in Istanbul der bedeutsame Frauenrechtsvertrag zum ersten Mal unterzeichnet. 46 Staaten sind bis heute mit einer Unterzeichnung gefolgt.

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10 Jahre Istanbul-Konvention
Massendemonstration mit einer halben Million Menschen in Madrid gegen Gewalt an Frauen (rf-foto)

Der Europarat hat die Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als völkerrechtlichen Vertrag ausgefertigt, der 2014 in Kraft trat. Der Grundsatz der Konvention in Art. 1a lautet: "Zweck dieses Übereinkommens ist es, Frauen vor allen Formen von Gewalt zu schützen und Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten, zu verfolgen und zu beseitigen."

 

34 Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert. Andere Regierungen treten ausdrücklich wieder aus. Mitten in der wachsenden Gewalt an Frauen während der Corona-Pandemie begannen die faschistische türkische und die erzreaktionäre polnische Regierung, die Istanbul-Konvention, den wichtigsten Frauenschutzvertrag in Europa, anzugreifen. Die Ratifizierung auf EU-Ebene steht weiter aus.

 

In der gewerkschaftlichen Frauenarbeit in ver.di kämpfen wir aktiv gegen Gewalt gegen Frauen. Die Gewerkschaft ver.di schreibt anlässlich von 10 Jahren Istanbul Konvention richtig: „Und was hilft noch gegen Gewalt? Eine starke Gewerkschaft! Seid dabei, denn nur gemeinsam sind wir stark! Damit wir gerade in schwierigen Situationen einen starken Gegenpol bilden!"

 

Immer wieder wird auch von der Gewerkschaftsführung ein kleinbürgerlicher Feminismus verbreitet, wenn im Kampf um die Ratifizierung vor allem auf bürgerliche Politikerinnen wie Ursula von der Leyen gesetzt wird. Natürlich ist die Aufforderung an sie als Präsidentin der Europäischen Komission richtig, dass die EU selbst die Konvention endlich ratifizieren muss. Aber man muss sich auch in ver.di kritisch mit ihr auseinandersetzen.

 

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Wir erinnern uns: Mit dem neuen reaktionären „Pakt für Migration und Asyl" der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen sollen beschleunigt Asylverfahren an den EU-Außengrenzen mit sofortigen Abschiebungen verbunden werden. Das ist doch selbst Gewslt gegen Frauen! Die EU beantwortet damit die zu erwartende Zunahme der weltweiten Flüchtlingsbewegung mit einer neuen Qualität der Abschottung, menschenunwürdiger Unterbringung in Lagern an den Außengrenzen und dort bereits geplanter Selektion der Flüchtlinge. Das Gerede von der „europäischen Solidarität" entpuppt sich als menschenverachtende „Abschiebepatenschaft". Zunehmend wird revolutionären Flüchtlingen, die in ihren Herkunftsländern brutal verfolgt wurden, aufgrund des sogenannten „Terrorismusvorbehalts" Asyl verweigert oder bereits gewährtes Asyl widerrufen.

 

Deshalb diskutieren wir in der gewerkschaftlichen Kleinarbeit auch darüber, dass Gewalt gegen Frauen im Kapitalismus systemimmanent ist und als gemeinsamer Kampf mit unseren Kollegen um die Befreiung der Frau geführt werden muss. Darüber wächst das Bewusstsein, wenn es bewusst zum Thema gemacht wird, wie z.B. am 8. März oder am 25. November. Es muss im Alltag noch viel mehr auf die Tagesordnung.