Gefälschte Brustimplatate
TÜV-Rheinland zu hoher Schadensersatzzahlung verurteilt
Das Berufungsgericht im französischen Aix-en-Provence hat den TÜV-Rheinland zu einer Schadensersatzzahlung in Millonenhöhe verurteilt. Die Richter des Berufungsgerichts bestätigten damit bereits vorangegangene Entscheidungen des Handelsgerichts von Toulon, das bereits 2017 den TÜV Rheinland zur Zahlung von etwa 60 Mio. Euro Schadensersatz an rund 20.000 Klägerinnen verurteilt. Diese hatten wegen gesundheitlicher Probleme durch Brustimplantate der Firma Poly Impant Prothèse (PIP) geklagt, die minderwertiges Industriesilikon enthielten. Der TÜV Rheinland hatte den Produkten Unbedenklichkeit bescheinigt.