Covid-19
Missachtung von Corona-Auflagen ein Kündigungsgrund
“Seit Beginn der Corona-Pandemie ist es an den Arbeitsgerichten in Baden-Württemberg bereits zu Hunderten Verfahren gekommen.
Fast immer stand am Prozessende die Auflösung des Arbeitsverhältnisses“.¹ Also nicht die Konzerne stehen am Pranger, die angeordnete Schnelltests und erst recht einen zwei- bis dreiwöchigen Lockdown vehement als „geschäftsschädlich“ ablehnen. Die Hauptverantwortlichen dafür, dass die Betriebe zu den Hotspots in der Pandemie gehören, tragen die „lieben Mitarbeiter“, die – so die allermeisten Verstöße – nicht immer die Maske aufziehen.
Sicherlich ist es richtig, wenn sie von Vorgesetzten oder Kollegen darauf hingewiesen oder über die Gefahren aufgeklärt werden. Auch kann nicht geduldet werden, wenn Corona-Leugner bewusst Gesundheitsmaßnahmen ablehnen und damit andere im Betrieb gefährden. Aber darum geht es den Vorständen und Firmenleitungen nicht.
Ihr Hauptaugenmerk gilt der Profitmaximierung. Gesundheitsmaßnahmen deshalb nur soweit, wie es diesem Ziel nicht widerspricht. Dafür wird die Gefährdung der Gesundheit und des Lebens der Menschen in Kauf genommen. So berichtete ein Daimler-Arbeiter auf einer Kundgebung der ZeroCovid-Bewegung in Stuttgart, dass die Infizierung mehrerer Gießerei-Arbeiter nicht zur Quarantäne der Abteilung führte. Schließlich könnte dann die Autoproduktion in mehreren Werken zum Stillstand kommen.
Auch wird infizierte Beschäftigte von den Vorgesetzten oft unterstellt, dass sie und ihre Kolleginnen und Kollegen sich nicht an die Corona-Auflagen gehalten hätten. Die Angst vor Abmahnungen und Kündigungen behindert natürlich auch die Nachverfolgung von Infizierungen.
Dass die Justiz offensichtlich Entlassungen von – nicht selten kämpferischen Arbeitern – durch die Kapitalisten für rechtens erklärt, kann nicht hingenommen werden. Dazu gehört auch, dass „Arbeitnehmer in Dienstkleidung und unter Nennung des Arbeitgebers“ nicht öffentlich die Corona-Politik von Regierung und Monopole kritisieren dürfen!