Corona
Zum Patentrecht
Abgesehen von Juristen ist nur wenigen Menschen bekannt, dass es eine völlig unproblematische Möglichkeit einer zeitlich begrenzten Aussetzung des Patentschutzes gibt, wie es im Falle der Corona-Krise eindeutig notwendig und geboten wäre:
Patentgesetz § 13 Abs. 1 Satz 1 lautet: „Die Wirkung des Patents tritt insoweit nicht ein, als die Bundesregierung anordnet, daß die Erfindung im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt benutzt werden soll.“
Und in § 13 Abs. 3 Satz 1 und 2 wird festgelegt: „Der Patentinhaber hat in den Fällen des Absatzes 1 gegen den Bund Anspruch auf angemessene Vergütung. Wegen deren Höhe steht im Streitfall der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Obwohl also sogar Entschädigungszahlungen gesetzlich geregelt sind, wird der Patentschutz dennoch nicht aufgehoben.
Die MLPD ist allerdings gegen diese Entschädigungszahlungen. Die Erforschung und Entwicklung dieser Impfstoffe wurde vom Staat massiv subventioniert, anschließend lassen sich die Pharmakonzerne die Lieferungen der Impfdosen versilbern und dies so lange wie nur irgend möglich. Da bedarf es wahrhaftig keiner Entschädigung für die überfällige Aufhebung des Patentschutzes.
Massenhafte Impfungen sind der einzig gebotene Weg, der Pandemie Einhalt zu gebieten. Angesichts der weltweiten Verbreitung von Covid und Hunderttausenden Todesfällen muss der Patentschutz zurückstehen. Die Voraussetzungen für so eine Anordnung sind gegeben. Das wird kein Gericht ernsthaft bezweifeln. Die Aufhebung des Patentschutzes wäre eine dringend gebotene Maßnahme. Aber eher werden Milliarden in die Schadensbegrenzung gepumpt.
Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihren Widerstand gegen die Aussetzung geistiger Eigentumsrechte aufgeben, das haben über Hundert Abgeordnete des EU-Parlaments gefordert. Aber das scheint niemanden zu interessieren. Stattdessen werden die Konzerne mit riesigen Summen subventioniert, die Kosten sowie die Folgen der Corona-Krise aber der Allgemeinheit aufgehalst.