Metallindustrie

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Inakzeptables Streikverbot - Jetzt Protest dagegen organisieren!

Aufgrund eines Antrages des sächsischen Metallarbeitgeberverbandes VSME hat das Arbeitsgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung erlassen, dass die 24-Stunden-Warnstreiks der IG Metall mit der Forderung nach dem sogenannten „Angleichungsgeld“ wegen der längeren Arbeitszeiten in Ostdeutschland verboten sind! Unter der Androhung von Hunderttausenden Euro Strafe und Regresszahlungen, entschied die IG Metall am späten Donnerstag Abend die Streiks auszusetzen.

Korrespondenz
Inakzeptables Streikverbot - Jetzt Protest dagegen organisieren!
"Nein" zu einer weiteren Einschränkung des Streikrechts (rf-foto)

Der VSME (Verband sächsischer Arbeitgeber) erklärte dazu: „In einer Situation, die nach Einschätzung der Bundeskanzlerin die schwerste Krise seit dem Zweiten Weltkrieg sei, ist das Verhalten der IG Metall inakzeptabel.“¹

 

Für die Monopole ist alles „inakzeptabel“, was ihren Maximalprofit schmälern könnte! Die Corona-Krise wird zum Vorwand genommen, das ohnehin in Deutschland stark beschränkte Streikrecht noch weiter zu beschneiden.

 

In einer Pressemeldung gestern hieß es: „Stein des Anstoßes ist die Forderung der Gewerkschaft nach einem sogenannten Angleichungsgeld, das die Arbeitgeber als 'Tarnung' für die Einführung der 35-Stunden-Woche sehen.“

 

Aber die Forderung nach Angleichung der Arbeitszeit und der Löhne in Ostdeutschland ist völlig berechtigt und längst überfällig. Seit der Wiedervereinigung sind 32 Jahre vergangen! Schluss mit der Spaltung!

 

Jetzt ist es nötig, die berechtigte Forderung nach Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich mit der Forderung nach einem allseitigen und vollständigen gesetzlichen Streikrecht zu verbinden.

 

Auch wenn die Gewerkschaften gerichtlich verordnet nicht zu den Warnstreiks aufrufen können, ist es notwendig, dass sie den Protest dagegen organisieren - zum Beispiel in dem sie am Tor die Belegschaften über diesen Angriff informieren. Und auch außerhalb der Arbeitszeit können kämpferische Aktionen durchgeführt werden.

 

Und wenn der gewerkschaftliche Aufruf zum Streik kriminalisiert wird, heißt das noch lange nicht, dass die Belegschaften nicht gegebenenfalls den gewerkschaftliche Rahmen durchbrechen und zu selbständigen Streiks übergehen können.

 

Von allen gewerkschaftlichen Gliederungen auch in den westdeutschen Tarifbezirken sind jetzt Solidarität und entsprechende Solidaritätserklärungen gefordert!