Kumpel gegen RAG
Ein Bergmann kämpft weiter um seine Rechte
Am morgigen Mittwoch, 14. April, findet ab 11.30 Uhr vor dem Arbeitsgericht Essen (AZ 5 Ca 128/2, Saal N 324) ein wichtiger Kammertermin statt. Entschieden wird über die Lohnklage eines Bergmanns der Zeche Prosper-Haniel gegen die RAG.
Mein Mandant, ein erfahrener Hauer, lässt dazu mitteilen: „Ich streite nur um mein gutes Recht als Bergmann!“
Vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf wurde festgestellt, dass seine Kündigung durch die RAG rechtswidrig ist. Doch seit über einem Jahr zahlt die RAG seinen Lohn trotz wiederholter Aufforderung nicht. Über 50.000 Euro Ansprüche wegen Annahmeverzugs gegen die RAG sind mittlerweile aufgelaufen. Die RAG behauptete gar im Vorfeld des Prozesses, man könne ihr solche Ansprüche nicht zumuten. Dabei rühmt sich die RAG-Stiftung eines Vermögens von 17 Milliarden Euro.
Nach vielen Monaten des engagierten Kampfs der 200 ins Bergfreie Gekündigten hatte die RAG die Abfindungsangebote deutlich erhöht. Das ist zweifellos ein wichtiger Erfolg..
Aber: Es ist ein Mythos, dass der Arbeitsplatzabbau der RAG dadurch „sozialverträglich“ würde. Auch eine gute Abfindung geht zur Neige, nachdem sie schon vorher durch die Steuer abgeschmolzen ist. Und die ganzen bergbaulichen Rechte fallen dann weg – Rente mit 67 (statt rentengleiche Leistungen ab 49) für Bergleute. Zudem: Es gibt angesichts der Ewigkeitslasten des Bergbaus genügend Arbeit.
In der Pressemitteilung der RAG wurde verschwiegen, dass etliche Bergarbeiter den Vergleich nicht unterschrieben haben und nicht bereit sind, auf ihre Arbeitsplätze und die erkämpften Bergmannsrechte zu verzichten.
Viele haben die Abfindung nur akzeptiert, weil sie sonst in ALG II gefallen waren oder Schulden abbezahlen mussten.
Mein Mandant war der erste Bergmann von Prosper-Haniel, der den Kündigungsschutzprozess in zweiter Instanz gewonnen hatte. Dadurch wurde er zu einem Symbol dieser Auseinandersetzung.
Er besteht weiter auf Beschäftigung und Bezahlung durch die RAG und möchte andere dazu ermutigen, weiter um ihre Rechte zu streiten. Vor (ab 10.45 Uhr) und nach dem Prozess finden Kundgebungen der Bergarbeiterbewegung Kumpel für AUF vor dem Gericht statt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Peter Weispfenning
Bisherige Berichte über meinen Mandanten (Auswahl):