Reaktion auf Corona-Ausbrüche
Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie
Unter der Überschrift: “Verbot von Werkverträgen wirkt“ berichten die „Dresdner Neuesten Nachrichten“ vom 2./3. Januar über erste Folgen des seit 1. Januar 2021 geltenden Werkvertragsverbots in der Fleischindustrie.
Dies „führt laut einem Medienbericht zu einem Wachstum der Stammbelegschaft in deutschen Fleischunternehmen. Allein die drei großen Konzerne Tönnies, Vion und Westfleisch haben kurz vor Inkrafttreten des Verbots erklärt, insgesamt mehr als 10.000 Beschäftigte zu übernehmen, die bislang bei externen Subunternehmen angestellt waren.“ Addiert man die Zahlen des Artikels (Tönnies: mehr als 6000 Stammbeschäftigte, bei Vion rund 3300 und bei Westfleisch rund 3000 Werkvertragsbeschäftigte), wären dies über 12.000.
Der Bundestag hatte im Dezember beschlossen, dass ab 1. Januar 2021 im Kernbereich der Fleischindustrie keine Werkvertragsbeschäftigten mehr eingesetzt werden dürfen und ab dem 1. April 2021 keine Leiharbeiter mehr. Eilanträge aus der Branche gegen das Gesetz hatte das Bundesverfassungsgericht (BVG) abgelehnt. Trotz des von den Fleischmonopolisten prognostizierten Niedergangs des Abendlandes durch dieses überfällige Verbot dreht sich unsere Erde dennoch weiter. Kein Wunder, dass inzwischen weitere Gewerkschaften und Beschäftigtengruppen (Werften) mit dem Gedanken spielen, dieses Verbot auch auf ihre Branche auszuweiten und einzufordern.
Zu Recht fordert die MLPD in ihrem Parteiprogramm: Für einheitliche Tarifverträge in ganz Deutschland! Kampf gegen die Spaltung der Arbeiterklasse durch Leiharbeit, Werkverträge, Befristungen, Niedriglöhne usw.!