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Zur Forderung nach „Recht auf Schwangerschaftsabbruch“

Die MLPD setzt sich nicht pauschal für Schwangerschaftsabbruch ein, sondern für das Recht der Frauen, selbst über eine Schwangerschaft zu entscheiden.

Von nek

Dieses Recht ist auch in Deutschland eingeschränkt, denn die beiden Paragraphen 218 und 219 sind Strafrechtsparagraphen, die grundsätzlich davon ausgehen, dass eine Schwangerschaftsunterbrechung eine Straftat ist, die entsprechend verfolgt wird.

 

Wenn eine Frau heute einen Abbruch durchführt, ohne einen vorher gehenden Beratungstermin, kann sie dafür ins Gefängnis kommen. Restriktive Gesetze verhindern aber keine Abbrüche – sie führen weltweit nur dazu, dass Frauen bei medizinisch riskanten Abbrüchen Gesundheit und Leben riskieren. Aber legale Abbrüche sind auch in Deutschland gar nicht ohne weiteres möglich. So wenn man z. B. nicht krankenversichert ist (143.000 Menschen in Deutschland!. Auch Flüchtlingsfrauen haben keinen Anspruch auf einen Schwangerschaftsabbruch, obwohl ein hoher Anteil unter ihnen Vergewaltigungen erleiden muss.

 

Und es gibt auch immer weniger Kliniken und Praxen, die einen Abbruch durchführen. Deshalb verbindet die MLPD die Forderung eines sicheren Schwangerschaftsabbruchs als elementaren Grundbestandteil der Gesundheitsversorgung mit der Forderung nach ersatzloser Streichung von Paragraph 218 und 219.

 

In Einheit dazu tritt die MLPD in ihrer Frauen-, Wohngebiets- und Jugendarbeit für kostenlose Verhütungsmittel und für Sexualkundeaufklärung an den Schulen ein, um unerwünschte Schwangerschaften zu vermeiden. Sie kritisiert deshalb Forderungen, wie z. B. von „Lebensschützern“, die Sexualkunde an Schulen abschaffen zu wollen. Diese führen allenfalls dazu, dass der Anteil der minderjährigen Mütter wächst. Die Kleinarbeit der MLPD beinhaltet auch das Eintreten für eine Verbesserung der sozialen Lage der Familien, denn drohende Armut ist einer der wesentlichen Faktoren bei der Entscheidung gegen eine Schwangerschaft.

 

Es liegt auch nicht automatisch auf der Hand, dass eine Schwangerschaft wegen Behinderung des Fötus unterbrochen werden muss. Vielmehr ist es nötig, dass behinderten Menschen sinnvolle und notwendige Therapieverfahren nicht pauschal aberkannt oder aus Kostengründen von den Kassen verweigert werden. Und es braucht mehr gesellschaftliche Struktur, damit Familien mit behinderten Kindern nicht isoliert werden. Daran arbeiten z. B. die Kinderorganisation ROTFÜCHSE und der Jugendverband REBELL in ihrer Kinder- und Jugendarbeit. Bei all dem muss man sich auch bewusst sein, dass das Problem des Schwangerschaftsabbruchs eng mit der Gesellschaft zusammenhängt. Im Sozialismus wird ein Schwangerschaftsabbruch straffrei sein und die Frauen werden nicht mehr für ihre Entscheidung stigmatisiert werden. Aber die Abbrüche werden auch zurückgehen weil der wirtschaftliche Druck entfällt und weil sich die sozialistische Gesellschaft um die Kinder kümmern wird – während das der Kapitalismus heute den Familien und Frauen überlässt.