Flüchtlinge

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Riesenerfolg: Fleur E. darf aktuell nicht nach Italien abgeschoben werden!

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat seinen Antrag vom August 2020 auf Abänderung des Abschiebestopps bezüglich Fleur E. Am 24. November zurückgenommen. Der ursprüngliche Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe ist weiterhin gültig.

Von Frauenverband Courage / Tübingen

Dieses hatte bereits im März 2020 eine Abschiebung von Fleur nach Italien untersagt, auf Grund der Verhältnisse in Italien und ihrer körperlichen und psychischen Probleme. Weiterhin haben abgeschobene Flüchtlinge in Italien kein Dach über dem Kopf und leben auf der Straße. Von psychischer und medizinischer Versorgung kann keine Rede sein.

 

Erfolgreich waren die Stellungnahmen ihres Rechtsanwalts mit Hinweis auf positive Entscheidungen anderer Gerichte und – das betont auch der Rechtsanwalt - die breite Solidarität und öffentlichen Proteste und Pressemitteilungen. Dafür auch ganz herzlichen Dank an alle, die Fleur unterstützt haben.

 

Fleur ist aus Kamerun 2014 als Christin vor religiöser Verfolgung über Algerien und Libyen geflohen. Bei dem ersten Versuch übers Meer nach Italien zu gelangen, ertrank ihr zweijähriger Sohn und sie wurde von der von der EU ausgerüsteten libyschen Küstenwache ins Gefängnis verschleppt. Nach massiven Misshandlungen und Vergewaltigungen konnte sie mit anderen Frauen erneut nach Italien fliehen und von dort später nach Deutschland. Hier muss sie mit dem entsetzlichen Verlust ihres Sohnes und den traumatischen Fluchterlebnissen fertig werden. Dafür braucht sie Solidarität, eine schützende Umgebung, therapeutische Behandlung und eine Zukunftsaussicht.

 

Der Kampf geht weiter um die Behandlung und Anerkennung von Fleurs Asylantrag hier in Deutschland. Ihr gehört unsere volle Unterstützung und Solidarität.

 

Stopp von Abschiebungen!

Für ein Asylrecht auf antifaschistischer Grundlage!