Fall Fleur E.

Fall Fleur E.

„Erfolg im Kampf gegen die Abschiebung nach Italien“

Am 4. November schrieben die Courage-Frauen aus Reutlingen und Tübingen:

Frauenverband Courage Reutlingen / Tübingen

„Es ist ein Skandal! Fleur E. aus Kamerun wurde in einer Tübinger Flüchtlingsunterkunft bespitzelt und die Informationen über die Tübinger Ausländerbehörde an das BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) weitergegeben. Das ist ein klarer Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen – oder gelten solche Rechte etwa nicht für Flüchtende? Mit Hilfe dieser sogenannten Informationen, der Ausspionierung ihres Handys durch das BAMF und unwahren Behauptungen hat das BAMF beim Verwaltungsgericht wieder beantragt, dass Fleur entsprechend "Dublin III" nach Italien abgeschoben wird. Dazu werden Unterlagen eingereicht, aus denen hervorgeht, dass Fleur – wohl auch wie andere Flüchtlinge – in ihrem Flüchtlingsheim intensiv beobachtet wird. ...“ (Mehr dazu hier!)

Erfolg

Jetzt können die couragierten Kämpferinnen für Flüchtlingsrechte einen Erfolg vermelden: „Wir haben eine Riesenerfolg errungen im Kampf um das Bleiberecht für Fleur. Wir haben gegen den Antrag des BAMF an das Gericht in Karlsruhe, Fleur sofort abschieben zu dürfen, Stellung genommen.

 

Wir haben das veröffentlicht, Kundgebung dagegen gemacht, und eine Unterschriftenliste angestoßen, Kontakt unter anderem mit dem Schwäbischen Tagblatt wurde aufgenommen. Auf die Einlassung des Rechtsanwalts und auf unsere breite Solidaritätsbewegung für Fleur hin hat das BAMF seinen Antrag zurückgezogen.

 

Nun müssen wir weiterkämpfen - für die Behandlung und Anerkennung ihres Asylantrags in Deutschland.“


Die Rote Fahne Redaktion gratuliert herzlich!