Antikommunismus
Banu Büyükavcı soll abgeschoben werden
Nach einem einem seit dem 17. Juni 2016 andauernden - Mammutprozess beim 7. Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichtes München (OLG) gegen zehn Revolutionärinnen und Revolutionäre aus der Türkei wurden skandalöse Urteile gesprochen.
Keinem der Angeklagten wurde eine konkrete Straftat vorgeworfen. Es war einzig und allein ihre Gesinnung als Marxisten-Leninisten, mit der das Gericht die Urteile begründete. Dabei ist die Kommunistische Partei der Türkei /Marxistisch-Leninistisch (TKP/ML) in Deutschland nicht mal verboten.
Inzwischen ist bei Dr. Banu Büyükavcı ein Abschiebebescheid eingegangen, weil sie eine Gefahr für die Bundesrepublik Deutschland sei. Das darf nicht zugelassen werden. Es ist keine Straftat, Revolutionär zu sein! Dr. Büyükavcı darf nicht alleine stehen. In Nürnberg hat sich ein Solidaritäts-Bündnis zu Banu Büyükavcı gegründet. Sie rufen zu einer Demonstration am 10. Dezember - zum Tag der Menschenrechte - auf.